Vor anderthalb Jahren startete die Bürgerinitiative „Housing for All“ um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für bezahlbares Wohnen in Europa zu verbessern. Ihr ist es zu verdanken, dass die Wohnungspolitik nun auf der Tagesordnung in Brüssel steht. Jetzt braucht es Reformen, damit die öffentliche Hand mehr Geld in bezahlbaren Wohnraum investiert.
Am 21. September jährt sich der Wohngipfel der Bundesregierung zum zweiten Mal. Im Kanzleramt sollten damals "wichtige Schritte zur Entspannung auf den Wohnungsmärkten beschlossen werden". Beschlossen wurden seitdem tatsächlich gute Ansätze, zeigt eine Bilanz von DGB und Deutschem Mieterbund (DMB). Aber: Bei der konkreten Umsetzung verpufft die angekündigte Wohnraumoffensive. Der Wohnungsneubau stagniere, der soziale Wohnungsbau sei gescheitert - so das Resümee von DGB und DMB.
Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Der DGB und die IG BAU begrüßen das grundsätzlich. Damit vergrößern sich die bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen. Sie reichen aber nicht aus, um die Spirale der weiter steigenden Bodenpreise zu durchbrechen.
Beim Wohngipfel 2018 war vereinbart worden, dass die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erschwert werden soll. Genau das hat Bundesbauminister Seehofer jetzt aber aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen. "Die Streichung des entsprechenden Paragrafen aus dem Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Armutszeugnis für den Bundesbauminister. Er lässt sich von der Immobilienlobby am Nasenring durch die Manege führen", kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell.
Obwohl seit Jahren klar ist, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt, wird der Mangel an Sozialwohnungen in Deutschland immer schlimmer. Und: Die Einkommenssituation vieler Haushalte hat sich durch die Corona-Krise weiter verschärft, während die Mieten weiter steigen. Es braucht deshalb unter anderem eine Bauoffensive für preisgünstige Wohnungen und einen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten. Der DGB-klartext.
Es gibt immer weniger preisgünstiges Bauland. Das wirkt sich negativ auf den Wohnungsbau aus. Die Bundesregierung will nun mit Änderungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung dagegen vorgehen und mehr bezahlbare Wohnungen errichten. Diese Änderungen gehen allerdings nicht weit genug.
2019 wurden lediglich 25.565 Sozialwohnungen gefördert, 5,5 Prozent weniger als im Vorjahr. "Dabei ist Wohnen eine der brennenden sozialen Fragen unserer Zeit", kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell. "Bund und Länder müssen aus ihrem Dornröschenschlaf bei dem Thema endlich aufwachen und die Fördermittel aufstocken."
Es zeigt sich bereits heute deutlich, dass mit der COVID-19-Pandemie eine Wirtschaftskrise einhergehen wird. Viele Menschen treibt die Sorge um, wie sie für ihr Zuhause aufkommen sollen, wie sie Miete oder Immobilienkredite bezahlen können. Eine Sicherung der Einkommen könnte diesen Sorgen am besten begegnen,
#StayAtHome: Die Wohnung ist im Moment wichtiger denn je. Doch wegen der Corona-Krise haben viele Menschen Einkommenseinbußen, können auf längere Sicht ihre Miete nicht mehr zahlen oder ihren Immobilienkredit nicht mehr bedienen - wenn ihnen jetzt nicht schnell geholfen wird.
In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich.
Ältere Menschen sind von den Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt besonders betroffen. Viele müssen durch gekürzte Renten und Versorgung sowie gebrochene Erwerbsbiografien mit wenig Geld im Alter auskommen. Die Versorgung mit bedarfsgerechtem Wohnraum in einer lebenswerten Wohnumgebung ist vielerorts gefährdet. Betroffen sind sowohl Menschen die zur Miete wohnen als auch – auf andere Art und Weise – Eigentümerinnen und Eigentümer.
Als "historisch einmalig" bezeichnete das Bundesinnenministerium die Ergebnisse des Wohngipfels der Bundesregierung. Das ist jetzt ein Jahr her. Passiert ist seitdem wenig. Zu wenig. Und erst recht nichts Historisches. Das Bündnis "Wohnen ist Menschenrecht", das der DGB mit gegründet hat, hat heute mit einer Menschenkette vom Bundeskanzleramt zum Bundesinnenministerium die Bundesregierung und vor allem das Bundesinnenministerium an seine Verantwortung erinnert.
Hand in Hand für bezahlbaren Wohnraum: Das Aktionsbündnis "Wohnen ist ein Menschenrecht" protestiert mit einer Menschenkette zwischen Bundeskanzleramt und Bundesinnenminsterium gegen Mietenwahnsinn und für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnpolitik. Der DGB ist dabei und ruft zur Teilnahme auf.
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich nichts geändert. Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft. Das neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt deshalb Alarm und setzt sich gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit ein. Das Ziel: Bezahlbarer Wohnraum für alle.
Um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten will der Berliner Senat einen Mietendeckel einführen. Damit wären die Bürger der Hauptstadt für fünf Jahre vor Mieterhöhungen geschützt. Ein Mietendeckel allein reicht aber nicht aus. Zusätzlich müssen weiterhin neue Wohnungen gebaut werden, fordert der DGB-klartext.
Anfang Juli hat die Kommission "Nachhaltige Baulandgewinnung und Bodenpolitik" ihre Ergebnisse vorgestellt. Gewerkschaften waren dort nicht vertreten - und am Status Quo der Bodenpolitik wurde nicht gerüttelt. Dabei wäre genau das dringend nötig gewesen: Die steigenden Bodenpreise sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Wohnkosten immer weiter durch die Decke gehen.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Nach dem Willen der CSU soll es eine Öffnungsklausel für die Länder geben. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig. Die Zeit drängt.
Niedrige Mieten in bester Lage – von Wiens Wohnungsmarkt können deutsche Mieterinnen und Mieter nur träumen. Das Geheimnis: Wien investiert jedes Jahr hunderte Millionen in den sozialen Wohnungsbau. Private Investoren gibt es kaum.
DGB
In den Städten und Einzugsgebieten der Metropolen explodieren die Mieten. In den 77 deutschen Großstädten fehlen fast 2.000.000 bedarfsgerechte Wohnungen. Die Bundesregierung hat angekündigt, in dieser Legislatur 1,5 Millionen Wohnungen zu bauen. 2018 wird sie ihr Ziel verfehlen. Außerdem hilft es den Menschen nicht, wenn Reiche für Reiche bauen. Der DGB fordert den Bau von mindestens 400.000 Wohnungen jährlich mit einem Fokus auf bezahlbaren Wohnraum.
Hans-Böckler-Stiftung
Seit den 1980er Jahren hat sich der Staat weitgehend aus der sozialen Wohnraumförderung zurückgezogen. Da die von privater Hand gebauten Sozialwohnungen nur für einen begrenzten Zeitraum preis- und belegungsgebunden sind, hat sich deren Zahl in den letzten 30 Jahren von über 3 Millionen auf 1,2 Millionen im Jahr 2017 reduziert.
Die Bundesregierung fördert den sozialen Wohnungsbau in dieser Legislatur mit 5 Milliarden Euro und möchte damit 100.000 neue Sozialwohnungen bauen. Beachtet man, dass von 2018 bis 2021 etwa 150.000 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen, entpuppen sich die Anstrengungen der Bundesregierung als mangelhaft. Der Bestand an preis- und belegungsgebundenen Wohnungen wird weiter abschmelzen. Der DGB fordert den Bau von mindestens 100.000 Sozialwohnungen jährlich.
DGB
Gewerkschaften kämpfen für höhere Löhne und sind dabei in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Doch oft werden Lohnsteigerungen durch die gestiegenen Mieten aufgefressen. Der Anteil des Nettoeinkommens, den Mieter/-innen für ihre Bruttokaltmiete aufbringen müssen, sollte nicht mehr als 30 Prozent betragen. Die Mietbelastungsquote liegt aber bei mehr als 40 Prozent aller Mieterhaushalte in den 77 deutschen Großstädten über diesem Wert. Fast jede/r Fünfte muss sogar mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Miete berappen. Besonders hoch ist die Belastung im Großraum Köln-Bonn.
DGB
Gewerkschaften kämpfen für eine Verkürzung der Arbeitszeiten. Da immer mehr Arbeitnehmer/-innen keine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstätte finden, nehmen sie immer weitere Pendeldistanzen auf sich. Die durchschnittliche Pendeldistanz hat sich seit dem Jahr 2000 um 20 Prozent verlängert. Das bedeutet nicht nur, dass Arbeitnehmer/-innen ihre Freizeit im Stau anstatt bei ihren Familien verbringen, es hat auch eine hohe Belastung der Umwelt und der Städte durch höheres Verkehrsaufkommen zur Folge.
DGB
Vergrößert sich die Familie oder sind die Kinder aus dem Haus, steht oftmals ein Umzug an. Die Lebenslagen verändern sich und so auch der Bedarf an Wohnraum. Vor allem in Gebieten mit hohen Mietsteigerungen ist es für ein älteres Ehepaar oftmals günstiger, in der Drei- oder Vier-Zimmerwohnung zu bleiben, als eine kleinere Wohnung zu suchen. Junge Familien bleiben in der Zwei-Zimmerwohnung, da sie keine bezahlbare größere finden.
Menschen sind in der unpassenden Wohnsituation eingesperrt, der sogernannte Lock-In Effekt. Dieser Effekt bildet sich in den sinkenden Umzugsquoten ab. In den letzten fünf Jahren fiel die Umzugsquote von 9,9 auf 8,8 Prozent. Besonders selten zogen Mieter/-innen in Berlin (5,9 Prozent), München (6,7) und Frankfurt (6,8) um.
DGB
Da sich immer mehr Menschen die steigenden Mieten in den Ballungszentren nicht mehr leisten könne, kommt es besonders in begehrten Wohnlagen zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung. Dieser Prozess der Gentrifizierung führt zu einem raschen und oftmals umfassenden Austausch der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten.
Menschen verlieren nicht nur ihre Wohnung, sondern auch ihr soziales Umfeld. Die Hauptursachen für Verdrängung sind Eigenbedarfskündigungen, Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, Mietsteigerungen durch Modernisierung sowie Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel.
DGB
Das im März 2015 verabschiedete Gesetz zur Mietpreisbremse ermöglicht es den Ländern Gebiete festzulegen, in denen die Miete bei Neuvermietungen 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete (meist durch einen Mietspiegel festgelegt) nicht überschreiten darf.
Ausgenommen davon sind Neubauwohnungen, umfassend sanierte Wohnungen oder möbliert angebotene Wohnungen. Außerdem gilt für Wohnungen, in denen die Miete vor der Neuvermietung bereits über der genannten Grenze liegt, Bestandsschutz.
Aufgrund dieser vielen Ausnahmen gilt die MPB als weitgehend wirkungslos, was aber nur bedingt stimmt. Um dieses wichtige Instrument wirksamer zu gestalten fordert der DGB die Abschaffung der zahlreichen Ausnahmen, Sanktionsandrohungen gegen Vermieter/-innen, die gegen die Vorgaben der MPB verstoßen und eine flächendeckende Einführung. In diesen Gemeinden gilt die MPB aktuell.
DGB
Regelungen zur Umlage von Modernisierungskosten auf Mieter/-innen gab es bereits in den 1950er Jahren. Seit Ende der 1970er Jahre liegt der Umlagesatz bei 11 Prozent jährlich. Fallen auf eine Wohnung Modernisierungskosten von 10.000 Euro an, steigt die Kaltmiete folglich um 91,66 Euro monatlich.
Aufgrund des seit Jahren niedrigen Zinsniveaus sind Modernisierungen rentable Geldanlagen, wegen derer immer mehr Mieter/-innen aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein Umlagesatz von 8 Prozent, und es dürfen innerhalb von 6 Jahren maximal 3 Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Der DGB fordert eine Absenkung auf 4 Prozent und eine deutlich niedrigere Kappungsgrenze in Höhe von 1,50 Euro pro Quadratmeter.
DGB
In einem laufenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden, sofern sie nach der Erhöhung nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, festgelegt in den Mietspiegeln, steigt. Die Länder können diese Kappungsgrenze in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 Prozent herabsetzen. In diesen Gemeinden gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der DGB fordert eine flächendeckende Reduzierung der Kappungsgrenze.
Berechnungsgrundlage der Mietspiegel sind Mietverhältnisse der letzten vier Jahre, die neu abgeschlossen wurden oder in denen sich der Mietzins verändert hat. Die Bundesregierung plant, den Bemessungszeitraum auf sechs Jahre auszuweiten. Angesichts der rasant steigenden Mieten fordert der DGB eine Ausweitung auf 10 Jahre.
* Durchschnittliche Angebotsmieten bei immowelt.de, Quelle: ARD/DGB DGB
Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, darf den Mieter/-innen erst nach drei Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Länder können diese Frist auf bis zu zehn Jahren in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verlängern. In diesen Gebieten gibt eine verlängerte Kündigungsfrist. Der DGB fordert eine flächendeckende Verlängerung der Kündigungsfrist, um Mieter/-innen zu schützen und die Umwandlung von Mietwohnungen weniger attraktiv zu gestalten. Darüber hinaus fordert der DGB, die Gründe für Eigenbedarfskündigungen gesetzlich festzulegen und einzuschränken.
DGB/Fabio Balbi/123rf.com
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