Der DGB bleibt bei seiner grundsätzlichen Kritik: Der Entwurf für das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz basiert auf einem falschen Ansatz. Zudem werden Zukunftsprobleme durch neue Technik wie Cloud Working nicht ansatzweise mitgedacht. Darüber wurde das Gesetz nicht mit dem Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung abgeglichen.