Viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind schlechter gestellt und verdienen deutlich weniger als ihre festangestellten Kollegen. Damit sich das ändert, fordert die DGB-Tarifgemeinschaft 8,5 Prozent mehr Lohn sowie starke Verbesserungen der Arbeitsbedingungen.
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Viele Menschen in Leiharbeitsverhältnissen sind nach wie vor schlechter gestellt als Festangestellte in anderen Branchen. Im Durchschnitt sind sie beispielsweise einem sechsmal höheren Risiko ausgesetzt, arbeitslos zu werden. Gleichzeitig verdienen sie durchschnittlich deutlich weniger, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Modell entwickelt, um strukturelle Unterschiede herauszurechnen, die einen Vergleich zu anderen Beschäftigten erschweren. Das Ergebnis: Es bleibt ein signifikant hoher Lohnabstand von durchschnittlich mehr als 600 Euro, gerade auch bei der großen Mehrheit der als „Helfer“ eingestellten Leiharbeitsbeschäftigten (siehe Grafik).
Vor diesem Hintergrund findet am 17. September 2019 die erste Tarifverhandlung der diesjährigen Tarifrunde in der Leiharbeitsbranche statt. Unter der Verhandlungsführung von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell für die Gewerkschaften und Sven Kramer für die Arbeitgeber werden die Tarifverträge für rund 98 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland neu ausverhandelt.
Die bisherigen Entgelttarifverträge, die 2016 mit den beiden Arbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) abgeschlossen worden waren, sind bereits gekündigt und laufen nur noch bis zum 31.12.2019. Die Friedenspflicht endet dann. Bei den Manteltarifverträgen wurde die Kündigungsfrist verkürzt, so dass auch hier Kündigungen noch möglich sind.
Quelle: Bundeanstalt für Arbeit, eigene Darstellung
Die Forderungen der acht DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit stehen jetzt fest: Neben einer Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent sollen auch starke Verbesserungen in den Manteltarifverträgen erreicht werden.Die tariflichen Jahressonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sollen insgesamt auf die Höhe eines 13. Monatsgehalts erhöht werden, verknüpft mit einer Vorteilsregelung exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften.
Außerdem fordern die Gewerkschaften eine Erhöhung der Urlaubstage. Auch die Zuschlagsregelungen sind Thema der diesjährigen Tarifrunde: Leiharbeitsbeschäftigte sollen bessere und auch mindestens dieselben Zuschläge, etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, erhalten wie die Stammbeschäftigten der jeweiligen Entleihbetriebe.
Die Entgeltforderung für die bundesweit rund 900.000 Beschäftigten der Branche ist nicht ohne Grund überdurchschnittlich. Es soll ein deutlicher Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden, der ab dem Jahr 2020 bei 9,35 Euro liegt. Die unterste Entgeltgruppe in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Außerdem muss perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Leiharbeitsbeschäftigten erreicht werden. In der Branche soll keiner im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein.
In der Tarifrunde Leiharbeit geht es um grundsätzliche Verbesserungen. Alle Beschäftigten sind aufgefordert, sich mit Aktionen am Kampf für bessere tarifliche Regeln zu beteiligen. Nur zusammen sind wir stark!