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Die Tarifbindung sinkt seit Jahren. In zu vielen Branchen und Betrieben drücken sich die Arbeitgeber vor Tarifverträgen. Der DGB fordert, das öffentliche Gut „Tarifvertrag“ endlich wieder zu stärken – mit konkreten Maßnahmen.
DGB/morganka/123rf.com
Seit Jahren nimmt die Zahl der Tarifverträge ab. Das gilt sowohl für Branchen- als auch für Haustarifverträge. Die sinkende Tarifbindung bringt nicht nur für Beschäftigte Nachteile. Wird der Wettbewerb über Lohndumping ausgetragen, schadet das auch den Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften und gefährdet den sozialen Frieden. Trotzdem weigern sich viele Arbeitgeber, neue Tarifverträge mit den Gewerkschaften abzuschließen.
Darum will der DGB die Tarifbindung stärken. So soll die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zugesagten Vorhaben schnell umsetzen. „Tarifverträge sind ein öffentliches Gut. Sie sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und entlasten den Staat bei Verteilungskonflikten. Deswegen müssen staatliche Institutionen endlich eine Vorbildfunktion einnehmen bei der Vergabe“, betont der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und fordert Tariftreueregeln auf Bundesebene.
Damit kann der Staat seine Marktmacht als öffentlicher Auftraggeber nutzen, um etwa regionale und lokale Wirtschaftskreisläufe zu unterstützen oder soziale, tarifliche und ökologische Standards einzuhalten. Die öffentliche Hand müsse voran gehen und die Tarifbindung stärken, in dem nur tarifgebundene Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, betont DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Er fordert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, solche Regelungen gemeinsam mit dem DGB für den Bund zu erarbeiten.
Seit mehr als 20 Jahren sinkt die Tarifbindung, weil viele Arbeitgeber nicht mehr bereit sind, einen Tarifvertrag zu schließen. Von Haustarifverträgen profitierten laut IAB nur acht Prozent (West) und zehn Prozent (Ost) der Beschäftigten. DGB / einblick
Eine weitere Stellschraube für mehr Tarifbindung sehen die Gewerkschaften bei der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen. Bisher gilt: Auch wenn Gewerkschaft und Arbeitgeber sich gemeinsam für eine AVE ausgesprochen haben, kann diese durch das Veto der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium gestoppt werden. Der DGB fordert, diese Vetomöglichkeit abzuschaffen.
Ein Weg für mehr und sichere Tarifverträge wäre zudem, die so genannte Nachwirkung von Tarifverträgen zu verlängern. Eine Nachwirkung kann in Kraft treten, wenn ein Tarifvertrag beendet wird, aber noch kein neuer Tarifvertrag vorliegt – zum Beispiel, wenn ein Tarifvertrag abgelaufen oder einseitig gekündigt worden ist. Arbeitsverhältnisse unterliegen dann den bisherigen Regeln des alten, beendeten Tarifvertrags, bis dieser durch eine neue Vereinbarung ersetzt wurde.Seit mehr als 20 Jahren sinkt die Tarifbindung, weil viele Arbeitgeber nicht mehr bereit sind, einen Tarifvertrag zu schließen. Von Haustarifverträgen profitierten laut IAB nur acht Prozent (West) und zehn Prozent (Ost) der Beschäftigten. Auch Vergünstigungen für Gewerkschaftsmitglieder oder tarifgebundene Unternehmen wären ein Weg, das Tarifsystem noch attraktiver zu machen und so die Tarifbindung zu erhöhen.