Der Deutsche Gewerkschaftsbund: Wer wir sind

Was ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und was sind Gewerkschaften? Welche Ziele hat der DGB und wie ist er aufgebaut?

Der DGB: Wer wir sind, was wir tun und welche Ziele wir haben

STARK IN ARBEIT

Als Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vertreten wir 5,7 Millionen Mitglieder aus 8 Gewerkschaften. Wir sind die Expert*innen für das Thema Arbeit und stehen hinter den Beschäftigten in allen Berufsgruppen. Mit Mut, Kraft und Optimismus setzen wir uns für gerechte, solidarische Verhältnisse in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft ein.

Der DGB ist die Stimme der Gewerkschaften 

Wir sind die Stimme der Gewerkschaften in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der DGB ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht politisch neutral. Wir sind die starke Stimme im Interesse der Arbeitnehmer*innen gegenüber Politik, Unternehmen und Öffentlichkeit. Unser Ziel ist, dass es gute Arbeit für alle gibt, Einkommen gerecht verteilt werden und dass jede*r die gleichen Chancen erhält. 

Gewerkschaft lebt von Engagement und Beteiligung 

Großes erreichen wir nur gemeinsam – daher setzen wir auf unsere Stärke als Netzwerk. Mit unseren acht Mitgliedsgewerkschaften sind wir deutschlandweit vor Ort präsent. Durch unsere Angebote helfen wir, die Bedingungen in den Betrieben fair zu gestalten. Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer*innen darin, für ihre Rechte einzustehen, Missstände zu benennen und für bessere Arbeitsbedingungen zu mobilisieren – auch lautstark auf der Straße. Wir leben von Engagement und Beteiligung.

Wir arbeiten für das Recht auf Gute Arbeit weltweit

Der DGB ist demokratisch aufgebaut und tritt für die weitere Demokratisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft ein. Wir wenden uns aktiv gegen jede Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns zu einem vereinten, demokratischen Europa und engagieren uns für Frieden und Abrüstung weltweit. Der DGB macht sich international für das Recht auf Gute Arbeit stark und arbeitet mit Gewerkschaften auf der ganzen Welt zusammen. 

Mit unserem Handeln schreiben wir die Geschichte von Solidarität, Emanzipation und Mitbestimmung täglich fort.

Dafür stehen wir als DGB:

  • Gerechtigkeit und Solidarität in Arbeitswelt und Gesellschaft 

  • Chancengleichheit für alle 

  • Gerechte Verteilung von Arbeit und Einkommen 

  • Gute Arbeit weltweit 

  • Frieden und Demokratie

Frieden, Freiheit, Solidarität: Das ist für mich Gewerkschaft. Denn wir sind eine Wertegemeinschaft und keine Versicherung.
Unser Kampf um Mitbestimmung und Tarifbindung ist immer auch ein Kampf um Gerechtigkeit und die Chance auf Gleichstellung der Geschlechter. Stolz und selbstbewusst – so werden wir weiter für die Rechte und berechtigten Ansprüche von allen Beschäftigten kämpfen.
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

Der Geschäftsführende Bundesvorstand

Geschäftsführender Bundesvorstand

Weitere Informationen zum Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB

Das ist der DGB: Aufbau, Struktur, Organisation

Aufbau des DGB

8 Gewerkschaften mit 5,7 Millionen Mitgliedern, ein DGB-Bundesvorstand, 9 DGB-Bezirke, 59 DGB-Regionen und rund 350 Kreis- und Stadtverbände – das ist der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bund der Gewerkschaften seit 1949. 

Wir vertreten im Auftrag und im Namen unserer 8 Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigen. Das tun wir gegenüber dem Bundestag, den Landesparlamenten und in den Städten, Gemeinden und Landkreisen und in der Öffentlichkeit.

Wenn Gesetzentwürfe in den Ausschüssen und Parlamenten diskutiert werden, beteiligen sich unsere Expert*innen mit gewerkschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen. Wir organisieren die gewerkschaftliche Interessenvertretung in Sozialversicherungen, bei der Bundesagentur für Arbeit, in Krankenkassen, in den Handwerkskammern und an Arbeits- und Sozialgerichten. Unsere Kolleg*innen sind in den Rundfunkräten und Landesmedienanstalten vertreten und sichern so die Medienvielfalt und den freien Journalismus. 

Der DGB – eine demokratische Organisation

Wie seine Mitgliedsgewerkschaften ist auch der DGB demokratisch organisiert – seine Struktur und Aufgaben sind in seiner Satzung niedergelegt. Alle Vorstände des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Bund, in den Bezirken und den Kreis- und Stadtverbänden werden von Mitgliedern der Gewerkschaften – den Delegierten – gewählt.

Alle 4 Jahre findet der Ordentliche Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes statt. Er wird auch „Parlament der Arbeit“ genannt und ist das höchste Entscheidungsgremium des DGB. Die Beschlüsse des Kongresses sind bindend und bestimmen die Ziele und Aufgaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes für die folgenden 4 Jahre.

Das „Parlament der Arbeit“ setzt sich aus 400 Delegierten der 8 Mitgliedsgewerkschaften zusammen. Sie wählen den Geschäftsführenden Bundesvorstand (GBV). Dieser besteht aus der*dem Vorsitzen*den, 1 Stellvertreter*in und 2 weiteren Mitgliedern.

Der GBV führt die täglichen Geschäfte des DGB auf Bundesebene und setzt die Ziele und Beschlüsse des Bundeskongresses gemeinsam mit den Vertreter*innen der Bezirke, Regionen und Kreis- und Stadtverbände um.

Der GBV und die Vorsitzenden der 8 Mitgliedsgewerkschaften bilden zusammen den Bundesvorstand des DGB. Der Bundesvorstand vertritt den Deutschen Gewerkschaftsbund „nach innen und außen“ wie es in der DGB-Satzung heißt – also gegenüber seinen Gewerkschaften, der Politik und der Öffentlichkeit. 

Das zweithöchste Gremium des DGB ist der Bundesausschuss. Er tagt mindestens einmal im Jahr im Zeitraum zwischen den Kongressen. Seine Mitglieder setzen sich aus 70 Delegierten der Gewerkschaften, dem Bundesvorstand und den 9 Bezirksvorsitzenden des DGB zusammen. Der Bundesausschuss beschließt unter anderem den Jahreshaushalt des DGB und befasst sich mit gewerkschaftspolitischen und organisatorischen Grundsatzangelegenheiten. 

Alle Einzelheiten zum Aufbau der DGB-Gremien, ihren Aufgaben und Wahlvorschriften regelt die Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Einen Überblick bietet das Organisationsschema des DGB.

Unsere Mitgliedsgewerkschaften

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Vorsitzender: Robert Feiger 
Olof-Palme-Str. 19 
60439 Frankfurt am Main 
Telefon 069 -957370

www.igbau.de

IGBCE

Vorsitzender: Michael Vassiliadis
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon 0511-76310 

www.igbce.de

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Vorsitzender: Martin Burkert
Weilburger Str. 24
60326 Frankfurt am Main
Telefon 069-7536236

www.evg-online.org

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Vorsitzende: Maike Finnern
Reifenberger Str. 21
60489 Frankfurt am Main
Telefon 069-789730 

www.gew.de

IG Metall

Erste Vorsitzende: Christiane Benner
Zweiter Vorsitzender: Jürgen Kerner
Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt am Mai
Telefon 069-66930 

www.igmetall.de

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Vorsitzender: Guido Zeitler
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon 040-380130 

www.ngg.net

Gewerkschaft der Polizei

Vorsitzender: Jochen Kopelke
Stromstraße 4
10555 Berlin
Telefon 030-399921

 www.gdp.de

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Vorsitzender: Frank Werneke
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon 030-69560 

www.verdi.de

Unsere Erfolge: Das haben Gewerkschaften erreicht

  1. Mitbestimmung 
    Die Gewerkschaften haben die gesetzliche Mitbestimmung durchgesetzt: Am Arbeitsplatz durch gewählte Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen durch Vertreter*innen der Beschäftigten in den Aufsichtsräten. 
  2. Gute Löhne durch Tarifverträge 
    Durch Tarifverträge haben die Gewerkschaften für viele Arbeitnehmer*innen höhere Löhne und gutes Gehalt erreicht. Sie sichern Gehälter und faire Arbeitsbedingungen.  
  3. Lohnfortzahlung bei Krankheit 
    Seit 1970 gilt: Wer krank zuhause ist, wird weiterbezahlt – 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, bei längerer Krankheit gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. 
  4. Weniger Arbeitszeit für mehr Work-Life Balance 
    Der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche im Arbeitszeitgesetz sind als Mindeststandards Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe der Gewerkschaften. 
  5. Bezahlter Urlaub 
    Gewerkschaften haben für den bezahlten Urlaub gestritten. Heute haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf mehrere Wochen Erholungsurlaub mit vollem Lohnanspruch.  
  6. Mutterschutz 
    Die gesetzlichen Rechte für lohnabhängige Schwangere in Deutschland haben die Gewerkschaften erkämpft. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz von Schwangeren vor Gefahren und Überlastung.  
  7. Kündigungsschutz 
    Gewerkschaften haben den gesetzlichen Kündigungsschutz durchgesetzt. Kein Arbeitgeber darf Beschäftigte willkürlich kündigen. Wo es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei Kündigungen angehört werden.  
  8. Mindestlohn 
    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt seit 1. Januar 2015. Er ist ein gewerkschaftlicher Erfolg, von dem Millionen Menschen profitieren.  
  9. Soziale Sicherheit und soziale Stabilität 
    Stets haben sich Gewerkschaften in Deutschland für den Schutz und Ausbau der sozialen Sicherungssysteme eingesetzt: Wir vertreten die Beschäftigten in den Selbstverwaltungsgremien der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungen.  
  10. Arbeits- und Gesundheitsschutz 
    Die Zahl der Arbeitsunfälle ist so niedrig wie nie. Das ist auch ein Erfolg der Gewerkschaftsarbeit in den Berufsgenossenschaften und mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 
  11. Gute Bildung, Ausbildung und Weiterbildung 
    Deutschland besitzt ein weltweit einzigartiges System der Berufsausbildung. Dieses „duale System“ haben die Gewerkschaften gemeinsam mit den Arbeitgebern gestaltet. Jeder Ausbildungsberuf in Deutschland wurde durch die Gewerkschaften miterarbeitet. Die Gewerkschaften haben außerdem das Recht auf Weiterbildung für viele Arbeitnehmer*innen erreicht. In Tarifverträgen haben sie dafür die Bedingungen ausgehandelt. Ein besonderer Erfolg der Gewerkschaften ist der bezahlte Bildungsurlaub in fast allen Bundesländern. 

Was ist eine Gewerkschaft?

Gewerkschaften sind unabhängige und freiwillige Vereinigungen von und für Arbeitnehmer*innen. Sie vertreten die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen in den verschiedensten Branchen und Berufen.  

Solidarität ist ein Grundpfeiler der Gewerkschaftsidee 

Gemeinsam handeln, mit Herz und Hand seine Rechte und Ziele formulieren, in Streiks füreinander einstehen, die Ziele für alle Beschäftigten im Betrieb und in der Branche durchsetzen – ohne das Prinzip der Solidarität ist Gewerkschaft undenkbar. Das gilt weltweit! Als starke Solidargemeinschaft und mit der Rückendeckung ihrer Mitglieder verhandeln die Gewerkschaften in Tarifverträgen Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen für einzelne Betriebe und auch für ganze Branchen. Von Tarifverträgen profitieren alle Arbeitnehmer*innen, dank besserer Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen für alle. Allein die Gewerkschaften haben das gesetzliche Recht – die Tarifhoheit –  mit den Arbeitgebern Tarifverträge zu verhandeln und abzuschließen.  

Tarifvertragsgesetz § 2 (1)

Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

Gewerkschaften setzen sich seit jeher für eine bessere Arbeitswelt und Gute Arbeit ein. Dazu gehören eine gerechte und angemessene Bezahlung, faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit im Betrieb, Gleichstellung der Geschlechter in allen Arbeitsfeldern und bei der Bezahlung. Und wir haben viel erreicht. 

Gewerkschaften sind autonom und unabhängig 

Gewerkschaften sind durch ihre Mitglieder stark, denn sie bestimmen, was ihre Gewerkschaft für sie tut. Sie finanzieren mit ihren Beiträgen die Arbeit ihrer Gewerkschaft und damit auch des politischen Dachverbandes DGB. Dazu gehören Tarifverhandlungen, die politische Arbeit der angestellten Gewerkschafter*innen, Rechtsschutz und Beratung für Mitglieder. Auch die Streikgelder bei Arbeitsniederlegungen bringen die Mitglieder als Solidargemeinschaft auf. 

Denn die Gewerkschaften in Deutschland sind unabhängig von Arbeitgeber*innen, Staat, Kirche und Parteien – sie finanzieren sich selbst, sie haben eigenes Personal und organisieren sich eigenständig. Um jegliche Beeinflussung durch die Verhandlungspartner zu vermeiden, sind Arbeitgeber von der gewerkschaftlichen Mitgliedschaft ausgeschlossen. 

Gewerkschaften sind demokratisch 

Gewerkschaften sind demokratisch organisiert. Ihre Mitglieder entscheiden in freien Wahlen über Ziele und Aufgaben ihrer Gewerkschaft und über das Führungspersonal, das sie in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik vertritt. Die Ziele und die Struktur der Gewerkschaften sind in den jeweiligen Satzungen beschrieben. 

Wahlen finden bei regelmäßigen Gewerkschaftstagen statt. Die gewählten Funktionär*innen müssen den Delegierten dort über Arbeit und die Finanzen berichten und Rechenschaft ablegen. Wie genau das passiert, regelt jede der DGB-Mitgliedsgewerkschaften in einer eigenen Satzung. Änderungen an der Satzung und bindende Beschlüsse für die Gewerkschaftsarbeit werden ebenfalls demokratisch bei Gewerkschaftstagen von den Mitgliedern diskutiert und mehrheitlich abgestimmt.  

Gewerkschaftsarbeit ist ein geschütztes Grundrecht 

Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund setzen sich gemeinsam mit dem DGB als Dachverband für eine Politik und für Gesetze ein, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärken sowie ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern. Damit sie diese Aufgaben auch leisten können, sind die Gewerkschaften in Deutschland durch die Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, geschützt.  

Das Grundgesetz garantiert das Recht, jederzeit ohne staatliche Bedrohung und Einschränkung berufliche Vereinigungen zu bilden, um ihre Interessen in der Arbeitswelt zu wahren. Diese Koalitionsfreiheit gehört zu den unveränderlichen Grundrechten des Grundgesetzes.  

Grundgesetz garantiert Rechte: Art. 9 Satz 1+3 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

 

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

 

Außerdem garantiert dieser Artikel das Streikrecht.

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Satzung, Grundsatzprogramm, Geschäftsbericht, Beschlüsse

​​1. Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes  

​Die Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes beschreibt Ziele und Aufgaben des DGB, organisatorische Struktur, die Regeln für Konferenzen und Wahlen, Mitgliedschaft und Finanzen und vieles mehr. Die Satzung ist für den DGB rechtlich verbindlich. 

​Die erste Satzung des DGB beschloss der Gründungskongress am 13. Oktober 1949 in München. Über die Jahre flossen bei Bundeskongressen immer wieder Ergänzungen und Änderungen in den ursprünglichen Text ein. Satzungsänderungen benötigen eine Zweitdrittelmehrheit der stimmberechtigen Mitglieder des Bundeskongresses. ​ 

Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Stand Mai 2022

​​2. Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbunds: „Die Zukunft gestalten“​  

1996 gab sich der DGB sein noch immer gültiges Grundsatzprogramm unter dem Titel „Die Zukunft gestalten“. Mit ihm stellen sich die Gewerkschaften den großen, weiterhin aktuellen Themen – Ökologie, Europa, Bildung.  

Das Programm widmet sich den „Kernfragen der Arbeitsgesellschaft“, so formulierte es der damalige DGB-Vorsitzende Dieter Schulte. Dazu gehört unter anderem die Vollbeschäftigung. Einen besonderen Stellenwert haben die Themen Arbeitszeitpolitik, Qualifizierung, Arbeitsmarktpolitik und Forschungsförderung. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist eine „zukunftssichernde Industriepolitik“. Gebraucht werde, so Dieter Schulte, eine Reformstrategie mit Augenmaß: 

„Für den Deutschen Gewerkschaftsbund heißt Augenmaß: Wir wollen keine Umweltpolitik, die den Umweltdreck nur in andere Länder verlagert, aber wir wissen auch, dass es viele hervorragende ökologische Innovationen der Unternehmen nur deshalb gibt, weil der Gesetzgeber Rahmenbedingungen gesetzt hat, also sanften Druck ausgeübt hat. An solchen zielführenden Konzepten wollen wir als Gewerkschaften mitarbeiten.“ 

Das Programm wurde auf dem 5. Außerordentlichen Bundeskongress des DGB vom 13. bis 16. November 1996 in Dresden verabschiedet und gilt bis zum heutigen Tag. 

Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes

​​3. Zukunft gestalten wir. Geschäftsbericht Deutscher Gewerkschaftsbund 2018-2021 

​ 2018 bis 2021 waren bewegte Zeiten für den DGB und seine Gewerkschaften. Unser Geschäftsbericht gibt einen umfassenden Überblick über unsere Herausforderungen und Erfolge seit dem DGB-Bundeskongress 2014 und markiert zugleich die kommenden Aufgaben. 

DGB-Geschäftsbericht 2018 – 2021

 

Beschlüsse zum 22. Par­la­ment der Ar­beit

Die Delegierten haben über 70 Anträge beraten. Die beschlossenen Anträge gibt es hier zum Download

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