123 Milliarden Euro Schaden durch Tarifflucht

Datum

Dachzeile klartext Nr. 31/2025

Weniger Steuereinnahmen, weniger Beiträge in die Sozialversicherung, sinkende Kaufkraft: Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen Deutschland jährlich Milliarden. Das ist das Ergebnis der neuesten DGB-Tarifflucht-Bilanz 2025. Menschen ohne Tarifvertrag verdienen weniger. Geringere Einkommen führen zugleich zu geringeren Einzahlungen in die Sozialversicherungen – also zu Mindereinnahmen bei Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Auch die Einnahmen bei der Einkommensteuer fallen dadurch niedriger aus. Nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten profitiert von tarifvertraglichen Regelungen. Seit Jahren nimmt die Tarifbindung ab – mit spürbaren Folgen für die Allgemeinheit.

Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen den Sozialversicherungen in Deutschland jährlich rund 41 Milliarden Euro an Beiträgen. Bund, Länder und Kommunen nehmen aus demselben Grund circa 24 Milliarden Euro weniger Einkommensteuer ein. Die mangelnde Tarifbindung wirkt sich darüber hinaus unmittelbar auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung aus. Mit einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Beschäftigten insgesamt rund 58 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie. Rechnet man alle Kosten zusammen, beträgt dieser finanzielle Schaden insgesamt 123 Milliarden Euro. Die gesamten Kosten der Tarifflucht summieren sich im Osten auf mehr als 27 Milliarden Euro und im Westen auf 97 Milliarden Euro.

Betrachtet über ganz Deutschland und über alle Branchen hinweg bedeutet das unter dem Strich, dass Beschäftigte, die keinen Tarifvertrag haben, jährlich 2.891 Euro netto weniger haben als Tarifbeschäftigte.

Die Politik muss endlich handeln! Für uns ist klar: Diese Entwicklung wollen und dürfen wir nicht länger hinnehmen, wenn wir unser Sozial- und Wirtschaftsmodell erhalten wollen. Wir brauchen mehr Tarifverträge in der Fläche und im Unternehmen. Die Bundesregierung hat sich für die laufende Legislatur in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Tarifbindung und Tarifanwendung zu sorgen:

  • Mit einem Bundestariftreuegesetz, damit öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden;
  • mit einer verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen und
  • durch ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in den Betrieben.

Diese Punkte müssen jetzt endlich auch auf den Weg gebracht werden. Zusätzlich zu den bisherigen Plänen der Bundesregierung brauchen wir weitere gesetzliche Regelungen – beispielsweise, um Tarifverträge besser für alle Unternehmen allgemeinverbindlich zu machen. Zudem braucht es neue Regeln für die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen.

Die EU-Mindestlohn-Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedsstaaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, nationale Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen müssen. Die Bundesregierung hat bis Ende dieses Jahres Zeit, diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.

zurück

Bleib informiert!

Gute Arbeit, Geld, Gerechtigkeit - Abonniere unseren DGB einblick-Newsletter, dann hast du unsere aktuellen Themen immer im Blick.

Mit der Anmeldung wird dem Erhalt der ausgewählten Newsletter zugestimmt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können in unserer Datenschutzerklärung nachgelesen werden.