21 Prozent Ost-West-Lohnlücke: DGB fordert Maßnahmen für höhere Tarifbindung

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Dachzeile Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied

Die Ostdeutschen arbeiten ab dem 16. Oktober bis zum Jahresende rein rechnerisch betrachtet unbezahlt. Die Lohndifferenz zwischen Ost und West bei Vollzeitbeschäftigten liegt derzeit bei knapp 21 Prozent beziehungsweise 13.374 Euro brutto im Jahr, wenn man die durchschnittlichen Gehälter inklusive Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) in Ost- und Westdeutschland vergleicht. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die der DGB ausgewertet hat. Demnach bekommen Vollzeitbeschäftigte im Westen durchschnittlich 63.999 Euro brutto im Jahr, im Osten sind es dagegen 50.625 Euro.

Mit einem Tarifvertrag verringert sich die Lücke: Im Westen beträgt der durchschnittliche Vorteil mit Tarifvertrag 526 Euro brutto im Monat, im Osten sind es sogar 718 Euro monatlich. 

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:

"Mit Tarifvertrag sind deutlich höhere Löhne drin. Aber nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten arbeiten unter dem Schutz von Tarifverträgen, im Osten sogar nur noch 42 Prozent. Deshalb ist es höchste Zeit, dass der Bundestag ein starkes Signal für mehr Tarifbindung setzt, indem er zügig ein wirksames Bundestariftreuegesetz beschließt. Mit diesem Gesetz sollen Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen – ein entscheidender Schritt, um Tarifbindung zu stärken und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Denn klar ist: Der Staat darf mit seinen Milliardenaufträgen kein Lohndumping finanzieren. Öffentliche Gelder müssen an gute Arbeit gebunden sein – nicht an den billigsten Anbieter.

Damit das Bundestariftreuegesetz seinen Zweck erfüllt, muss der Bundestag den Regierungsentwurf deutlich nachschärfen: Der vorgesehene Schwellenwert von 50.000 Euro ist zu hoch und das Gesetz enthält zu viele Ausnahmen.

Der aktuell vorgesehene Schwellenwert schließt zu viele kleinere Aufträge gerade aus dem Handwerk und dem Mittelstand aus. Zudem sollten die Ausnahmen für die Bundeswehr, die Sicherheitsbehörden oder für Lieferleistungen gestrichen werden. Entscheidend ist außerdem ein wirksames Kontrollregime, denn ohne klare Haftungsregeln und ausreichend Personal bleibt das Gesetz ein Papiertiger. Dazu müssen auch Nachweispflichten für Nachunternehmer und Verleiher gelten, damit keine Schlupflöcher entstehen. Tarifliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Urlaub müssen ab dem ersten Tag gelten. Entgegen mancher Unkenrufe der Arbeitgeber, die ein wirksames Gesetz verhindern wollen, lässt sich all dies völlig unbürokratisch regeln. Das Saarland und Berlin beispielsweise machen es mit ihren Landestariftreugesetzen vor."

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