Bewertung des Bundesalimentationsgesetzes fällt gemischt aus

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Das Bundesministerium des Innern hat Mitte April den Referentenentwurf für ein Bundesalimentationsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Besoldung der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen des Bundes amtsangemessen und damit verfassungsgemäß auszugestalten. Der DGB hat den Entwurf im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens geprüft und seine Stellungnahme an das BMI übermittelt. Die Bewertung fällt gemischt aus.

Paradigmenwechsel verfassungsrechtlich bedenklich

Der DGB begrüßt grundsätzlich, dass der Bund die Bundesbesoldung verfassungskonform ausgestalten will. Das BMI selbst hat bereits 2021 Handlungsbedarf bei der Bundesbesoldung gesehen. Seitdem sind mehrere Gesetzgebungsvorhaben zur Herstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung gescheitert. Eine tragfähige Neuregelung ist daher überfällig. Der nun vorliegende Entwurf enthält zwar einzelne positive Ansätze, bleibt aus Sicht des DGB aber in zentralen Punkten hinter den Anforderungen zurück. Der größte Kritikpunkt betrifft den geplanten Paradigmenwechsel bei der Berechnung der Mindestbesoldung: Künftig soll nicht mehr allein auf die vom Dienstherrn gewährte Besoldung abgestellt werden. Stattdessen soll ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt werden. Damit würde die Mindestalimentation in vielen Fällen nur rechnerisch erreicht, wenn ein Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzugedacht wird. Ergänzende Zuschläge wären nur für bestimmte Fallkonstellationen vorgesehen. Der DGB hält diesen Ansatz für verfassungsrechtlich zweifelhaft und lebenspraktisch problematisch. 

Abzüge für Versorgungsrücklage fragwürdig

Kritisch bewertet der DGB auch die geplante Wiedereinführung der eigentlich 2024 beendeten Abzüge von Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in Höhe von 0,2 Prozentpunkten zur Füllung der Versorgungsrücklage – und zwar ohne zeitliche Befristung. Aus Sicht des DGB wäre dies eine faktische Abkehr vom Grundsatz der inhaltsgleichen und systemgerechten Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung. Zugleich würde eine dauerhafte Kürzung künftiger Anpassungen die Verpflichtung des Gesetzgebers konterkarieren, die Besoldung verfassungsgemäß auszugestalten.

Der Referentenentwurf muss nun zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten werden. Der DGB wird das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten und auf deutliche Nachbesserungen drängen.

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