Der Bundestag hat diese Woche das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Künftig dürfen öffentliche Aufträge des Bundes grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen und tarifliche Standards einhalten. Das ist ein wichtiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen und für die Millionen Beschäftigten, die tagtäglich gute Arbeit leisten.
Wer Steuergeld bekommt, darf keine Dumpinglöhne zahlen. Öffentliche Mittel müssen gute Arbeit sichern und dürfen nicht nur in Billig-Angebote fließen. Auch wenn das BTTG aus gewerkschaftlicher Sicht nicht in allen Punkten weit genug geht, ist der Beschluss ein Durchbruch nach jahrelangen harten Debatten. Problematisch bleibt insbesondere, dass Lieferleistungen ausgenommen sind, Aufträge der Bundeswehr nicht unter die Tariftreue fallen und der Schwellenwert mit 50.000 Euro, ab dem die Tariftreue gilt, vergleichsweise hoch angesetzt ist. Dadurch bleibt ein relevanter Teil öffentlicher Aufträge weiterhin außerhalb der Regelung. Hier muss nachgebessert werden!
Die Entscheidung für ein BTTG entspricht dem klaren Wunsch der Menschen: Eine repräsentative Forsa-Umfrage unter 1.004 Personen zeigt, dass 59 Prozent der abhängig Beschäftigten dafür sind, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. Selbst unter den Anhängern von CDU/CSU befürworten 59 Prozent ein solches Gesetz, nur 17 Prozent sprechen sich dagegen aus. Besonders hoch ist die Zustimmung unter den von SPD, Grünen und Linken. Das beweist: Gute Löhne bei der öffentlichen Auftragsvergabe sind kein Randthema, sondern werden von einer breiten Mehrheit der Menschen getragen.
Die Stärkung der Tarifbindung ist dringend notwendig. Derzeit profitieren in Deutschland nur noch 49 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag. Damit liegt Deutschland deutlich unter der in der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgesehenen Zielmarke von 80 Prozent Tarifbindung.
Gerade angesichts der geplanten Milliardeninvestitionen des Bundes ist es entscheidend, dass öffentliche Aufträge an Tarifstandards gekoppelt werden. Das schafft fairen Wettbewerb, stärkt die Sozialkassen und stabilisiert die Binnenkonjunktur. Das BTTG ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.
Aber das reicht nicht. Weitere Maßnahmen sind notwendig, um die Tarifbindung in Deutschland spürbar zu erhöhen. Dazu gehört auch, dass der Bund vor der eigenen Haustür kehrt: Tarifverträge muss es ebenso konsequent in allen bundeseigenen Unternehmen und Beteiligungen geben. Auch hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Er muss in seinem unmittelbaren Einflussbereich umfassende Tarifbindung sicherstellen. Das ist das Mindeste!
Darüber hinaus müssen Tarifverträge leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können und Tarifverträge müssen auch dann weitergelten, wenn Betriebe oder Teile davon aufgespaltet oder abgetrennt werden sollen. Nicht zuletzt müssen Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder gegen Union-Busting geschützt werden. Der BTTG-Beschluss ist ein Meilenstein. Weitere Schritte müssen folgen, damit wieder mehr Beschäftigte von Tariflöhnen profitieren.