Den Angriff der CDU-Unternehmer stoppen!

Datum

Dachzeile klartext Nr. 05/2026

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind sozialstaatliche Errungenschaften zentral, um die Krise nicht noch tiefer werden zu lassen. So gewährleisten Mindestlohn, Arbeitslosengeld I und Grundrente ein Mindestmaß an Einkommen und Kaufkraft. Unabhängig vom Geldbeutel können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Zahnarzt gehen, ohne sich zu ruinieren. Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat und es sich leisten kann, früher in Rente zu gehen, trägt dazu bei, jüngere Menschen in Lohn und Brot zu halten. Wer auf dem Weg zur Arbeit verunglückt, ist durch die Berufsgenossenschaft besser als beim Freizeitunfall abgesichert. All diese Leistungen sind sozial und menschlich gerechtfertigt, erfüllen daneben aber auch eine volkswirtschaftlich stabilisierende Funktion. In der Ökonomie bezeichnet man diese Instrumente daher auch als „automatische Stabilisatoren“.

Der Wirtschaftsrat der CDU, ein der Partei nahestehender Unternehmerverein, will nun glauben machen, dass sich dahinter eine Politik gegen “die fleißigen beitragszahlenden Arbeiter*innen und Angestellten” verbirgt. Ihre schlichte Erklärung lautet, dass für viele dieser Leistungen Beiträge gezahlt werden müssen, die den Nettolohn schmälern. Zudem würde von manchen Unternehmen wegen der Erhöhung des Mindestlohns mit Personalabbau gedroht. In ihrer “Agenda für die Arbeitnehmer in Deutschland” findet sich hingegen kein Wort dazu, dass die Berufsgenossenschaft vollständig von ihnen und auch die anderen Sozialversicherungen zur Hälfte von den Arbeitgebern finanziert werden, eine Verringerung der Leistungen also nur ihnen zugutekäme. Denn: Eine aus dem Nettolohn finanzierte Vorsorge gegen diese Risiken wäre für den Einzelnen unkalkulierbar. Ebenso werden wissenschaftliche Studien zu den tatsächlichen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns unterschlagen.

Wie die Gewerkschaften, so kritisiert zwar auch dieser Verein den zu niedrigen Grundfreibetrag und einen zu früh einsetzenden Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer. Doch damit haben sich die Gemeinsamkeiten bereits erschöpft. Von der geforderten vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags profitieren nur die obersten 10 Prozent der Einkommensverteilung. Und auch die geforderte weitere erbschaftsteuerliche Verschonung des Unternehmervermögens hilft keinem Durchschnittsverdiener.

Was hier vorgibt, im Interesse von Normalverdienern zu sein, ist tatsächlich ein im kurzfristigen Profitinteresse gestarteter Frontalangriff auf sie. Wer sich als Unternehmer morgen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung spart, wird übermorgen mit noch geringerer Nachfrage bestraft. So setzt man auf Kosten der Lohnabhängigen eine Abwärtsspirale in Gang, die letztlich niemandem nutzt.

Zugleich lenkt die Unternehmerlobby damit vom eigenen Versagen bei der hinreichenden Finanzierung des Sozialstaates ab. Wäre es ihr damit und mit fairem Wettbewerb Ernst, dann würden sie in ihren eigenen Reihen und in ihrer Partei für die zügige Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen werben, den CDU-Ministerin Reiche gerade blockiert. Schließlich ließen sich mit einer Bindung an Tarifverträge Verluste in Milliardenhöhe aufgrund von Tarifflucht und Lohndumping vermeiden.

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