Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Abschlagszahlungen an Bundesbeamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen sowie Versorgungsempfänger*innen des Bundes beschlossen. Anlass ist die geplante Übertragung des am 6. April 2025 erzielten Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen. Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Entgelterhöhung von 3 Prozent zum 1. April 2025 sowie um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vor. Mit dem Kabinettsbeschluss will die Bundesregierung die zeitgleiche Anpassung von Besoldung und Versorgung sicherstellen. Für die zum 1. April rückwirkende Besoldungserhöhung werden deshalb beginnend mit den Dezemberbezügen Abschlagszahlungen geleistet. Der DGB begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Gesetzentwurf folgt
Besoldungsanpassungen müssen allerdings per Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Der erforderliche Gesetzentwurf ist laut Bundesregierung in Arbeit. Er soll neben der Besoldungserhöhung auch Elemente enthalten, mit denen die Bundesbesoldung wieder amtsangemessen ausgestaltet wird. Hintergrund hierfür sind zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u. a.). In diesen hatte das Gericht seine Vorgaben zur Ermittlung einer verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Die Bundesregierung sieht infolgedessen bei der Bundesbesoldung Handlungsbedarf und will die Verfassungswidrigkeit beseitigen.
Wichtiges Zeichen der Wertschätzung
“Die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung der Arbeit der Beamt*innen. Ich begrüße ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, die Zahlungen zügig möglich zu machen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Entscheidend sei jetzt, dass mit dem vorgesehenen Gesetzentwurf gleichzeitig die Pläne für die verfassungskonforme Besoldung nach 2 gescheiterten Versuchen der Vorgängerregierungen wirklich kommen. “Die amtsangemessene Besoldung muss wieder selbstverständlich sein. Die Betroffenen warten schon seit Jahren auf die Auszahlung bestehender Ansprüche. Es ist höchste Zeit, dass der Bund wieder eine Vorbildfunktion beim Umgang mit seinen Beamt*innen einnimmt”, so Hannack.