EU Inc.: Angriff auf Rechte der Beschäftigten

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Dachzeile klartext Nr. 15/2026

Zu wenig Risikokapital, zu wenig Innovationen, schwache Wettbewerbsfähigkeit. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen diese Probleme durch eine neue EU-Unternehmensform gelöst werden, die sog. "EU Inc". Künftig soll jeder in der EU für 100 Euro ein Unternehmen gründen und anmelden können – vollständig digital, ohne Notartermin und ohne Mindestkapital. Ausschlaggebend für den Gesetzesvorschlag ist die politische Analyse, die u.a. im so genannten Draghi-Bericht prominent vertreten wurde, dass es im EU-Binnenmarkt zu große Hindernisse für die Gründung und das Wachstum innovativer Unternehmen gebe. Doch der Gesetzesentwurf birgt enorme Risiken für Beschäftigte, könnte mittelfristig den Druck auf nationale Arbeits- und Sozialstandards erhöhen und löst die zentralen Probleme im Bereich Innovationsförderung nicht.

Problematisch an dem Gesetzesvorschlag ist u. a. die mögliche Aufspaltung zwischen Satzungssitz und der operativen Tätigkeit eines Unternehmens. So soll es einem Unternehmen ermöglicht werden, sich bewusst dafür zu entscheiden, sich in Mitgliedstaat A mit schwacher oder keiner Unternehmensmitbestimmung zu registrieren, obwohl es tatsächlich in Mitgliedstaat B operiert. Die "EU Inc." könnte also genutzt werden, um das nationale kollektive Arbeitsrecht und hier insbesondere die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat auszuhöhlen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Gefahr real ist. Für Aktiengesellschaften gibt es bereits eine europäische Unternehmensform (die sog. Societas Europaea), die sich mittlerweile zu einem zentralen Instrument der Mitbestimmungsvermeidung entwickelt hat (siehe hier).

Auch mittelfristig ergeben sich durch die "EU Inc." Gefahren. Im aktuellen Gesetzesvorschlag ist das Arbeits- und Sozialrecht zwar ausgeklammert, d.h., es gilt dasjenige Recht, in dem der oder die Beschäftigte arbeitet. Doch die "EU Inc." könnte bei der Durchsetzung nationalen Rechts Probleme bereiten. Denn die massiv vereinfachte Unternehmensgründung und Registrierung (mit sog. "once-only Verfahren") sowie die Tatsache, dass keine verpflichtenden Angaben zur Arbeitnehmerzahl bei der Registrierung von Zweigstellen vorgesehen sind, könnten die Kontrolle durch nationale Arbeitsaufsichts- und Steuerbehörden sowie Sozialversicherungsträger erschweren.

Mittelfristig könnte sich der Druck zur Deregulierung nationaler Arbeits- und Sozialstandards erhöhen, denn die "EU Inc." wird parallel zu den nationalen Gesellschaftsrechtsformen etabliert. Nationale und europäische Unternehmensrechtsformen stehen dann in direktem Wettbewerb miteinander, was einen Wettlauf nach unten auslösen könnte.

Nicht zuletzt gilt: Die "EU Inc." ist die falsche Antwort auf die Probleme der EU-Innovationspolitik. Die Draghi-Zahlen zeigen, dass junge, innovative Unternehmen vor allem ein Finanzierungsproblem haben. Hier gibt es bereits gute Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank oder der KfW, die genau am Problem ansetzen. Direkte Beteiligungen von Förderbanken an innovativen Unternehmen in späteren Wachstumsphasen und strategischen Fällen sind zielgenauere Maßnahmen, um die Finanzierungsprobleme im Unternehmenssektor zu adressieren (siehe DGB Stellungnahme).

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