Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dem Irankrieg-bedingten Energiepreisschock zu begegnen. Doch das wird kaum reichen, um die gestiegenen Kosten für Pendler*innen zu kompensieren. Sie sollte deshalb weitere Entlastungen ins Auge fassen. Vor allem das Mobilitätsgeld, wie wir es als Ersatz für die Pendlerpauschale vorschlagen, könnte direkt, zielgenau und gerecht entlasten.
Mit der bisherigen Pendlerpauschale können Lohnsteuerpflichtige für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke bei der Steuererklärung 38 Cent von der Steuer absetzen. Das heißt: Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um 38 Cent pro Kilometer Fahrtweg. Wer dieses Einkommen mit einem höheren Einkommensteuersatz versteuert, spart also bei jedem Kilometer mehr als Menschen mit geringerem Einkommensteuersatz. Besserverdienende profitieren deshalb stärker von der Pendlerpauschale. Je nach Einkommen variiert die Steuerersparnis bei einem Kilometer Fahrtweg ungefähr zwischen 7 und 18 Cent. Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt, hat gar nichts von der Pendlerpauschale.
Im DGB-Steuerkonzept haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften bereits gefordert, die Pendlerpauschale durch ein einheitliches Mobilitätsgeld zu ersetzen, bei dem unabhängig vom Einkommen und vom Verkehrsmittel für jeden Steuerpflichtigen je gefahrenem Kilometer der gleiche Betrag von der Steuerschuld abgezogen werden kann.
In der aktuellen Krise könnte das Mobilitätsgeld zielgenau und sofort entlasten: Statt erst nachträglich mit der Steuererklärung die Pendlerpauschale geltend zu machen, könnten schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug 17 Cent pro Kilometer verrechnet werden. Für eher geringverdienende Steuerpflichtige käme das einer Verdopplung der bisherigen Pendlerpauschale gleich, Beschäftigte mit mittlerem Einkommen bekämen 50 Prozent mehr und auch Toppverdienende hätten erst ab gut 100.000 Euro eine etwas geringere Entlastung als heute.
Um auch Berufstätige, die wegen geringer Einkommen keine Steuern zahlen, künftig zu entlasten, könnte die Auszahlung des Mobilitätsgeldes direkt vom Staat an die Bürger*innen überwiesen werden. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2025 stolz die Fertigstellung eines solchen "Direktauszahlungsmechanismus" verkündet. Jetzt, da dieser neue Mechanismus endlich zum Einsatz kommen könnte, rudert sie auf einmal zurück und sagt, man sei doch noch nicht soweit.
Die Bundesregierung muss Klarheit schaffen und die Auszahlungen zum Laufen kriegen. Wenn sie das kurzfristig nicht hinbekommt, könnte das neue Mobilitätsgeld aber auch im monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber verrechnet werden. Gegebenenfalls könnte es auch dann an Beschäftigte, die keine Lohnsteuer zahlen als Zulage ausgezahlt und dem Arbeitgeber vom Finanzamt rückerstattet werden. Sofern dem Arbeitgeber nichts anderes mitgeteilt wird, wäre dabei die Entfernung zwischen Betriebsstätte und der vorliegenden Wohnadresse des Steuerpflichtigen maßgeblich.
Ein Mobilitätsgeld von 17 Cent würde sofort, spürbar und zielgerichtet entlasten. Wenn die Spritpreise nennenswert sinken, könnte auch das Mobilitätsgeld wieder leicht gesenkt werden. Die ungerechte Wirkung der bisherigen Pendlerpauschale wäre hingegen dauerhaft abgeschafft.