Bereits in den Koalitionsverhandlungen wussten CDU, CSU und SPD, wie sie die Unternehmen entlasten wollen. So beschlossen sie bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt vorteilhafte Abschreibungsregeln und eine dauerhafte Senkung des Körperschaftsteuersatzes um 5 Prozent. Bis Ende 2029 bedeutet dies Steuergeschenke von rund 45 Milliarden Euro für die Unternehmen. Die Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen hat man sich hingegen erst für später vorgenommen. Dabei wurde auch völlig offengelassen, wie diese Senkung aussehen soll und wieviel sie kosten darf.
Nachdem durchsickerte, dass im Finanzministerium an der Konkretisierung dieser vagen Verabredung gearbeitet wird, haben sich erste Politiker dazu geäußert. CDU-Generalsekretär Linnemann sprach sich dafür aus, die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz wirken soll, von 68.481 Euro auf 80.000 Euro anzuheben. Der historisch niedrige Spitzensatz von 42 Prozent soll hingegen unverändert bleiben. Außerdem wird dem am Wochenende stattfindenden CDU-Parteitag die Annahme eines Antrages empfohlen, der die Abschaffung des Solidaritätszuschlages auch für die einkommensstärksten zehn Prozent fordert. Wo auch immer man die „Mitte“ verortet: Der Union geht es offenbar nur um die weitere steuerliche Entlastung der Betuchtesten.
Dem hat Sebastian Roloff, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, widersprochen. Zwar könne die Schwelle für den Spitzensteuersatz verschoben werden, der Steuersatz selbst müsse aber auch angehoben werden, damit Spitzeneinkommen mehr als bisher zum Steueraufkommen beitragen. Daneben fordert die SPD einen um 1.000 Euro höheren Grundfreibetrag (aktuell: 12.348 Euro). Weiterhin plant die SPD laut Handelsblatt, bald ein Entlastungskonzept vorzulegen.
Worüber sich die Regierungsparteien jetzt erst auseinandersetzen, dazu haben wir schon längst berechenbare Vorschläge entwickelt. Danach sollte der für alle steuerfreie Grundfreibetrag um rund 3.000 Euro angehoben werden. Der Spitzensteuersatz soll auf 49 Prozent angehoben werden, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 89.000 Euro wirken (rund 104.000 Euro brutto). Würde auch der 3 Prozentpunkte darüber liegende Reichensteuersatz bereits ab 140.000 Euro greifen, statt wie jetzt ab rund 278.000 Euro, könnte sich die Entlastung tatsächlich auf untere und mittlere Einkommen fokussieren und würde zum größeren Teil durch eine Rückverteilung von oben nach unten finanziert. Denn: Im Wesentlichen würden dadurch die einkommensteuerlichen Entlastungen der vergangenen 3 Jahrzehnte für die höchsten Einkommen zurückgenommen. Ein berufstätiges, durchschnittlich verdienendes Ehepaar würde so um rund 2.000 Euro jährlich entlastet. Ein topp-verdienendes Paar mit mehr als 200.000 Euro im Jahr, würde dagegen rund 2.000 Euro mehr zahlen.
Daran und an einem Vergleich mit der Entlastung der Unternehmen werden die Beschäftigten messen können, wie groß die Bereitschaft der Bundesregierung zu mehr Steuergerechtigkeit ist. Dabei ist auch wichtig, dass Entlastungen bei der Einkommensteuer den Haushalten mit geringeren und mittleren Einkommen nicht wieder durch eine höhere Mehrwertsteuer aus der Tasche gezogen werden. Deren Erhöhung befürchtet nämlich gerade der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher.