Wer staatliche Aufträge will, muss Tarif zahlen!

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Dachzeile klartext Nr.: 38/2025

Derzeit wird im Bundestag über den Regierungsentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) diskutiert. Ziel des Gesetzes: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen an Unternehmen gehen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen und andere Tarif-Standards berücksichtigen. Das ist wichtig, damit anständige Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht benachteiligt werden gegenüber Billiganbietern, die Löhne, Arbeitsbedingungen und Preise drücken.

Eigentlich müsste das auch im Interesse der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sein. Doch die schlägt sich auf die Seite der tariflosen Dumping-Unternehmen und wettert gegen den Entwurf, wo sie nur kann. Vergangene Woche sprang der BDA auch Deutschlands größtes Boulevard-Blatt zur Seite und bediente die klischeehaften Vorurteile gegen das BTTG: Bürokratisch und teuer sei die Tariftreue-Regel, behauptete die Bild-Zeitung. Das Gesetz bringe "einmalige Kosten von über 7 Millionen Euro, dazu rund 3 Millionen Euro Fixkosten pro Jahr".

Doch diese Zahlen sind mehr als irreführend. Schaut man genauer hin, zeigt sich: Das BTTG sorgt nicht nur für gerechtere Löhne, es führt auch zu fiskalischen Mehreinnahmen. Schließlich werden die bei Staatsaufträgen zu zahlenden Löhne künftig höher ausfallen, was auch zu höheren Einnahmen bei Sozialversicherungen und Einkommensteuer führt. Nach unseren Berechnungen belaufen sich diese Mehreinnahmen auf insgesamt 190 Millionen Euro jährlich (120 Millionen bei den Sozialversicherungen und 70 Millionen bei den Steuern).

Auch der Vorwurf, das BTTG bringe zusätzliche Bürokratie, ist nicht haltbar. Gerade tarifgebundene Unternehmen werden bei Nachweispflichten spürbar entlastet. Sie können sich ihre Tarifbindung zertifizieren lassen und dann keine weiteren Nachweise zur Erfüllung der Tariftreueverpflichtung erbringen. Unnötige bürokratische Hürden wurden vielmehr auf Druck der Arbeitgeber in den Gesetzentwurf eingebaut. Das Verfahren, mit dem Tariflöhne und Arbeitsbedingungen für eine Branche festgelegt werden, wurde mit unnötigen Antragsschleifen versehen. Das Kalkül der Arbeitgeber: Zusätzliche Hürden sollen den Prozess verkomplizieren, damit möglichst wenige Branchen unter die Tariftreueregelungen fallen. Das machen wir auch in unserer aktuellen Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag deutlich.

Außerdem fordern wir, den Gesetzentwurf deutlich nachzubessern, damit das BTTG umfassend wirkt. Die Schwellenwerte, ab denen ein öffentliches Auftragsvolumen groß genug ist, um unter das BTTG zu fallen, müssen gesenkt werden. Bleibt es hier bei 50.000 Euro, fallen zwischen einem Fünftel und fast einem Drittel aller Aufträge nicht unter das BTTG. Unverständlich ist zudem, dass Beschaffungen der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden gar nicht unter die Tariftreue-Regeln fallen sollen. Reine Lieferleistungen (also die Warenbeschaffung) sind vom Entwurf faktisch auch nicht erfasst. Dass die Tariftreue nur für das Entgelt ab dem ersten Tag gilt, Höchstarbeitszeiten und Mindesturlaubsregelungen aber erst ab einer Auftragsdauer von mehr als 2 Monaten beachtet werden müssen, läuft ebenfalls der Gesetzesintention zuwider. Nicht zuletzt sind schärfere Kontrollen unbedingt notwendig.

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