Worte statt Taten – wie man die Tarifbindung nicht stärkt

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Dachzeile klartext Nr. 16/2026

"Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben." So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Tatsächlich hat die Bundesregierung mit dem Bundestariftreuegesetz und der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen wichtige Schritte zur Stärkung der Tarifbindung gemacht.

Diese Maßnahmen hatten die Gewerkschaften seit langem eingefordert. Sie sind auch Bestandteil unseres  Forderungskataloges für einen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (NAP), den die Bundesregierung laut EU-Mindestlohnrichtlinie eigentlich bis Ende 2025 hätte vorlegen müssen. Die Richtlinie schreibt einen solchen NAP für Mitgliedstaaten mit Tarifbindung unter 80 Prozent vor. Deutschland gehört mit einer Tarifbindung von nur noch 49 Prozent zweifelsohne dazu. Allerdings blockiert Wirtschaftsministerin Reiche von der CDU die Verabschiedung des NAP seit mehreren Monaten. Deutschland setzt sich damit der Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens aus. Es drohen im schlimmsten Fall Strafen in Millionenhöhe.

Zu allem Überfluss wurden vergangene Woche auch noch Pläne einer im Kanzleramt tagenden Arbeitsgruppe bekannt, die die Tarifbindung sogar weiter schwächen würden: Ein Arbeitspapier mit dem Titel "Effizienter Einsatz von Ressourcen bei Leistungsgesetzen" enthält teilweise drastische Kürzungspläne für den Bereich der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Demnach sollen vereinbarte Erhöhungen der Tariflöhne in den sozialen Einrichtungen nicht mehr automatisch durch die staatlichen Mittel der Eingliederungshilfe finanziert werden. Dabei war dieser "Automatismus" erst 2016 eingeführt worden, um die Tarifbindung und damit die Arbeitsbedingungen im sozialen Sektor zu verbessern.

Die Regelung im SGB IX setzte den Trend für ähnliche Regelungen in anderen Sozialgesetzbüchern. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Krankenhausfinanzierung wurde schrittweise bis 2024 eine vollständige Refinanzierung von Tariflöhnen verankert. Im SGB XI (Pflege) wurde 2021 sogar die Anwendung von Tarifverträgen für Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Insgesamt trieb der Gesetzgeber im sozialen Sektor das wichtige Ziel voran, Tarifbindung und Sozialpartnerschaft zu stärken – ganz im Sinne also der EU-Mindestlohnrichtlinie. Und das mit Erfolg: Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehört das Gesundheits- und Sozialwesen zu den wenigen Branchen, in denen die Tarifbindung nicht gesunken, sondern sogar gestiegen ist.

Dass die Bundesregierung diese positive Entwicklung jetzt offenbar quer durch alle Sozialgesetze rückgängig machen will, ist ein Skandal! So soll nicht nur im SGB IX die Privilegierung von Tariflöhnen bei der Verhandlung von Leistungsverträgen fallen. Laut Referentenentwurf für die Gesundheitsreform von Ministerin Warken (CDU) soll auch die vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen im SGB V abgeschafft werden. Gleiches droht bei der angekündigten Pflegereform.

Mit dieser rückwärtsgewandten Politik erweist die Bundesregierung der Stärkung der Tarifbindung einen Bärendienst! Das bereits Erreichte droht sie so wieder zunichtezumachen. Wie sie das Brüssel erklären will, bleibt ihr Geheimnis.

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