Deutscher Gewerkschaftsbund

06.07.2021
Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

36 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice zwischen August 2020 und Februar 2021

DGB fordert Regelungen für mobiles Arbeiten

Corona hat vieles beschleunigt, so auch das Arbeiten von zu Hause aus. Durchschnittlich 36 Prozent der Beschäftigten arbeiteten in der zweiten Welle der Pandemie im Homeoffice. Die Erfahrungen damit waren unterschiedlich und nicht nur positiv. Der DGB drängt jetzt auf gesetzliche Regelungen für das Homeoffice, um negativen Auswirkungen für Beschäftigte vorzubeugen.

junge Frau sitzt am Laptop im Homeoffice und fasst sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an den Nacken

DGB/Chajamp/123rf.com

Die Digitalisierung ermöglicht schon seit einigen Jahren zunehmend die Arbeit von zu Hause aus. So ermöglicht sie Beschäftigten u.a. mehr Souveränität bei der Gestaltung der Arbeitszeit und über den Arbeitsort. Vor Corona war der Anteil der Beschäftigten, die diese Möglichkeit nutzen konnten, noch relativ gering. 54 Prozent der beschäftigten Männer und 60 Prozent der beschäftigten Frauen hatten vorher noch nie von zu Hause aus gearbeitet. Das lag nicht immer nur an der fehlenden Möglichkeit, sondern auch daran, dass es auch auf Seite der Beschäftigten Vorbehalte und Unsicherheiten gab. Laut einer IAB-Befragung haben Vorbehalte abgenommen. Der gesamte Kurzbericht der IAB kann hier nachgelesen werden.

Entgrenzung, Mehrfachbelastungen, kaum Abschalten: Homeoffice in der Pandemie

Durch die Pandemie ist der Trend zum Homeoffice im Zusammenhang mit der Vermeidung von Infektionsrisiken stark angestiegen. Allerdings sind die Erfahrungen, die Beschäftigte mit der Verlagerung der Arbeit in das private Umfeld gemacht haben, zum Teil sehr unterschiedlich. Vor allem Frauen, die ins Homeoffice wechselten und sich umstellen mussten, hatten plötzlich auch zunehmende Aufgaben bei der Betreuung von Kindern, weil Kitas und Schulen dicht machten. Dadurch kam es zu einer zeitlichen und räumlichen Entgrenzung, zu einer zunehmenden Verflechtung von Arbeitszeit und Freizeit und zu Mehrfachbelastungen. Hinzu kommt die Erfahrung, dass oft das Abschalten abends schwerer fällt. Häufig kam es auch zu unbegrenzten Überstunden, die sich negativ auf die Gesundheit und auf das Privatleben der Beschäftigten auswirken. Eine aktuelle Befragung des DGB zeigt Licht und Schatten des Homeoffice für Beschäftigte.

Nach der Pandemie: Wunsch nach Flexibilität

Trotzdem wollen mehr als ein Drittel der Beschäftigten mit der Möglichkeit zum Homeoffice die Möglichkeit dazu auch nach der Pandemie weiter nutzen, allerdings die wenigsten von ihnen ausschließlich. Sie möchten eine flexible Gestaltung, nach Möglichkeit nach Bedarf und begrenzt auf zwei bis drei Tage pro Woche. Nur ein geringer Prozentsatz von sieben Prozent wünscht weiterhin die ausschließliche Arbeit von zu Hause aus. Ebenfalls haben nur wenige den Wunsch nach einer vollumfänglichen Anwesenheitspflicht. Die stärkere Nutzung von Homeoffice kann offenbar grundsätzlich dazu beitragen, dass sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen. Neben der verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Verkürzung der Pendelzeiten bzw. der Wegfall der Wegezeiten die wichtigste Erfahrung, besagt eine Kurzexpertise von Bonin.

Regelungen fürs Homeoffice dringend nötig

Da die Möglichkeit des Homeoffice auch nach der Pandemie bestehen bleiben wird, bedarf es nach Ansicht des DGB dringender Regelungen um mögliche Negativeffekte für Beschäftigte und Betriebsräte vorzubeugen. Dafür muss ein gesetzlicher Ordnungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten geschaffen werden, der im Rahmen der Mitbestimmung und durch Tarifverträge ausgestaltet werden muss. Dazu gehören:

  • Das Recht auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice;
  • Die Sicherung der Freiwilligkeit der Beschäftigten, die sich frei von Zwang für mobiles Arbeiten entscheiden können;
  • Die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten und die Einhaltung von Arbeitszeitgrenzen;
  • Das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit;
  • Die Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem durch eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung und die Ausstattung der Beschäftigten mit den erforderlichen Arbeits- und Endgeräten;
  • Flankierende Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bei der Vereinbarung zur Nutzung von Homeoffice;
  • Regelungen zu Kontaktmöglichkeiten zu Interessenvertretungen für die Beschäftigten sowie digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften, um Beschäftigte in der zunehmend fragmentierten und stärker digital ausgestalteten Arbeitswelt besser erreichen zu können.

Mehr Informationen: Positionspapier des DGB für einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice

 

 


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Arbeitsmarkt: Zahl des Monats

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