Mit Betriebsvereinbarung und Aktionsmonat gegen Rassismus aufstehen: Dialog mit Beschäftigten einer Pharma-Firma
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Veranstaltung anzeigenDie KI-Verordnung der EU ist beschlossene Sache. Sie setzt einen neuen Rahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und muss nun von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Für die Nutzung von KI in Arbeitswelt liefert die KI-Verordnung einige wichtige Anhaltspunkte. Wesentliche Konkretisierungen sowie arbeitsrechtliche Fragen hat die EU jedoch bewusst den Mitgliedsstaaten überlassen. Dafür wurde eine Öffnungsklausel in der Verordnung verankert, mit der der besondere Regelungsbedarf für KI im Arbeitsleben auf nationaler Ebene betont wird.
In der KI-Werkstatt des DGB am 25. September 2024 soll darüber diskutiert werden, wie die Öffnungsklausel bestmöglich für einen „Regelungsrahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Deutschland genutzt werden kann. Dazu wird der DGB ein neues Diskussionspapier vorstellen, das sich sowohl aus der Praxis als auch aus der Arbeitsforschung ableitet. Neben einer rechtlichen Einordnung sollen vor allem konkrete Praxisbeispiele die anschließende politische Diskussion befruchten.
Durch den Moderator Sven Oswald
Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des HSI
Welf Schröter, Leiter “Forum Soziale Technikgestaltung”
Dr. Constanze Kurz, Referentin Gesamtbetriebsrat Robert Bosch GmbH
Talkrunde mit:
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