Worum geht es? Wir machen DGB-Politik für Senior*innen
Wir Senior*innen in den Gewerkschaften mischen mit
22 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung – oder in Zahlen 18,7 Millionen – sind Senior*innen. Viele bleiben über das Arbeitsleben hinaus Mitglied einer DGB-Gewerkschaft. Für sie und mit ihnen mischen wir uns ein. So ist unser Ziel, die aktive Beteiligung älterer Menschen in politischen, sozialen und kulturellen Prozessen zu fördern und zu unterstützen.
- Senior*innenpolitik als gewerkschaftliche Aufgabe: Durch die demografische Entwicklung steigt der Anteil der Senior*innen an der Gesamtbevölkerung immer mehr. Die Babyboomer gehen jetzt in Rente und diese Entwicklung bildet sich auch in der Mitgliedsstruktur der Gewerkschaften ab. Deshalb entwickeln wir Politik für und mit Senior*innen weiter.
- Förderung des intergenerativen Dialogs bedeutet für uns: Das Wissen und die Erfahrung von älteren Kolleg*innen nutzen wir, zum Beispiel durch Mentoring-Programme bei denen ältere Kolleg*innen jüngere bei ihrem Berufseinstieg zur Seite stehen. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes oder anderen wichtigen Lebensabschnitten unterstützen und beraten sie. In den Betrieben und den Gewerkschaften eine intergenerative Begegnungskultur auf- und auszubauen, sie ausreichend zu finanzieren und durch Hauptamtliche zu unterstützen ist ein Ziel der DGB-Senior*innen.
- Politische und kulturelle Bildung für Ältere heißt: Vereine und Selbsthilfegruppen speziell für ältere Menschen zu fördern. Senior*innenclubs, -Internetcafés oder die kulturelle und sportliche Aktivierung von Senior*innen auf kommunaler Ebene anzubieten. Bildungsangebote sowohl in Volkshochschulen als auch in Universtäten auf- und ausbauen.
- Freiwilligen Engagements älterer Menschen fördern: Über 40 Prozent der Menschen über 65 engagieren sich freiwillig in unterschiedlichen Bereichen. Bundesweite klare und sichere rechtliche Regelungen zum Versicherungsschutz oder zu den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu verbessern. Gleichzeitig darf freiwilliges Engagement reguläre Arbeit nicht ersetzen und Sozialstaatsdefizite nicht durch die „Arbeitskraft“ von Menschen im Ruhestand ausgleichen werden.
- Politische Mitwirkungsmöglichkeiten für Senior*innen verbessern: Es gilt das Altersbild in der Politik zu differenzieren und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Senior*innen anzuerkennen. Gewählte Senior*innenvertretungen in den Kommunen sind durch eine Verankerung in Gesetzgebung auf Länderebene einzuführen.
Altersdiskriminierung – und wie wir ältere Menschen wahrnehmen
Das Bild von älteren Menschen in unserer Gesellschaft ist oftmals geprägt von Bildern von gebrechlichen, einsamen, unflexiblen und rückwärtsgewandten Menschen, die als Bürde gesehen werden. Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, dass sie sich aus der Gesellschaft zurückziehen und nicht zur Last fallen sollen. Dieses Bild haben auch viele Ältere über sich selbst. Wieso soll jemand mit 80 nicht mehr Radfahren oder Sport treiben? Wieso darf jemand im höheren Alter nicht mehr aktiv in der Politik oder Kultur sein?
Wir wenden uns gegen Vorstellungen, die älteren Menschen Rollen zuschreiben. Diese Form der Diskriminierung aufgrund des Alters wird als Ageismus bezeichnet. Wir lehnen jegliche Formen der Diskriminierung aufgrund des Alters ab (aber auch aus anderen Gründen).
Ältere Menschen sind häufig bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen oder bei der Kreditvergabe im Alter für die Modernisierung oder den Umbau von selbstgenutztem Wohnraum von Diskriminierung betroffen. Bei Finanzdienstleistungen sind elektronische Algorithmen so programmiert, dass das Kriterium “Alter” als Ausschlussgrund wirkt und ältere Menschen von bestimmten Dienstleistungen ausgeschlossen werden.
Um dieser Diskriminierung im Alter entgegenzuwirken, fordern wir eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Form einer Ergänzung um Maßnahmen (Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten) gegen die Diskriminierung älterer Menschen bei privatrechtlichen Geschäften, Ehrenämtern und politischen Funktionen. Ebenso setzen wir uns ein, dass Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (Gleichbehandlung) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität und aufgrund des Lebensalters ergänzt wird.
Auf europäischer Ebene ist eine Richtlinie zur Diskriminierung aufgrund des Alters mehr als überfällig. Und die Vereinten Nationen müssen endlich auf Weltebene weiterkommen mit einer Altersrechtskonvention.
Digital dabei: Ältere Menschen entdecken immer öfter die digitale Welt
Immer mehr ältere Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Eine aktuelle SIM-Studie (Senior*innen, Informationen, Medien) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass inzwischen 87 Prozent der über 60-Jährigen online sind. Das sind 6 Prozent mehr als 2021. Besonders stark ist der Anstieg bei den über 80-Jährigen: Hier stieg die Internetnutzung um 11 Prozent auf 62 Prozent.
Auch die Ausstattung mit digitalen Geräten hat sich verbessert: 83 Prozent der über 60-Jährigen besitzen ein Smartphone – 11 Prozent mehr als 2021. Bei den über 80-Jährigen ist der Anstieg sogar 18 Prozent.
Das Internet wird immer wichtiger als Informationsquelle. Beim Thema Nachrichten bleibt das Fernsehen mit 56 Prozent die meistgenutzte Quelle, dicht gefolgt vom Internet mit 19 Prozent. Bei Gesundheitsthemen ist das Internet mit 33 Prozent bereits die wichtigste Quelle.
Diese Entwicklungen zeigen, Medienkompetenz ist auch für ältere Menschen eine wichtige Fähigkeit, um selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zwar nutzen immer mehr ältere Menschen das Internet, gleichzeitig besteht noch immer ein großer Bedarf an Unterstützungsangeboten.
Hier setzt der DigitalPakt Alter an. Bundesweit werden Schulungs- und Beratungsangebote ausgebaut, um Senior*innen den Einstieg in die digitale Welt zu erleichtern.
Zum Auffinden von Schulungsangebote vor Ort speziell für Senior*innen wurde die Landkarte des DigitalPakt Alter geschaffen. Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung der digitalen Teil-habe älterer Menschen. Über 40 Organisationen, darunter der DGB, sind Partner dieser Initiative. Sie fordern u.a. folgende Maßnahmen:
- Gesellschaftliche Teilhabe: Finanzielle und technische Unterstützung für Pflegeeinrichtungen, Altenheime und Senior*innentreffs mit funktionierenden Internetverbindungen und Endgeräten.
- Bundesweite Förderung: Ausbau niedrigschwelliger Fortbildungs-, Betreuungs- und Beratungsangebote zum Umgang mit digitalen Endgeräten und zur sicheren Nutzung des Internets.
- Digitalisierungsbeauftragte: Berufung von Digitalisierungsbeauftragten in allen Pflegeeinrichtungen, die Pflegekräfte und Bewohner*innen bei der Anwendung digitaler Technolo-gien unterstützen.
- Zugang fördern: Förderung von Internetzugängen und digitalen Endgeräten für einkommensschwache Senior*innenhaushalte. Ein positives Beispiel zur Unterstützung ist hier die Stadt München, die Senior*innen mit geringem Einkommen mit einem Zuschuss von 250 Euro für den Kauf eines Laptops oder Tablets unterstützt.
- Recht auf analog: Erhalt des Zugangs zu analogen Angeboten, insbesondere bei notwendigen öffentlichen Dienstleistungen.