12.01.2026
Aktuelle Tarifverträge und Entgelttabelle zur Zeitarbeit/Leiharbeit zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und BAP/iGZ
Neue Entgelttabelle mit den Ergebnissen der Tarifrunde 2022/2023
Hier findest du die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit (iGZ und BAP).
Mehr als nur eine Lohntabelle: Was Tarifverträge enthalten und warum sie wichtig sind
Was hat sich geändert?
- Die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ sind zum 1. Dezember 2023 zum Arbeitgeberverband GVP verschmolzen.
- Die getrennten Tarifwerke liefen zunächst weiter.
- Sie wurden jedoch ab 1. Januar 2026 zu einem einheitlichen Tarifwerk zusammengeführt.
- Es gibt nur wenige, zeitlich befristet geltende Übergangsregelungen für ehemalige iGZ-Mitglieder.
Warum ist das wichtig?
- Da nur noch ein Arbeitgeberverband, nämlich GVP, Tarifpartner der acht DGB-Gewerkschaften ist, brauchen wir folgerichtig nur noch ein Tarifwerk.
- Damit bestehen Klarheit und einheitliche Regelungen für Beschäftigte und Unternehmen in der Leiharbeit.
Für wen gelten die Tarifverträge?
- Für Beschäftigte in der Leiharbeit, die Mitglieder in einer der acht DGB-Gewerkschaften sind.
- Für Mitgliedsunternehmen des GVP.
- Durch arbeitsvertragliche Inbezugnahme für alle Beschäftigten in der Leiharbeit, die nicht Mitglied in einer der acht DGB-Gewerkschaften sind sowie für die abschließenden Leiharbeitsunternehmen, die nicht Mitglied von GVP sind.
Welche Tarifverträge gibt es?
- Manteltarifvertrag (regelt Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeitkonto, Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften)
- Entgeltrahmentarifvertrag (regelt Eingruppierung)
- Entgelttarifvertrag (regelt Löhne)
- Mindestlohntarifvertrag (regelt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die das unterste zulässige Stundenentgelt in der Branche festlegt)
- Zusätzlich gibt es noch eine Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil, in der geregelt ist, wann der Anspruch auf den Mitgliedervorteil besteht und was bei der Beantragung zu beachten ist.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
- Übergangsregelungen ab 1. Oktober 2025
- Einheitliches Regelwerk ab 1. Januar 2026 (allerdings Möglichkeit für iGZ-Mitglieder in bestimmtem Bereich, die zeitlich befristet Übergangsregelung zu nutzen)
Wo finde ich die aktuellen Entgelttabellen?
Was ist ein Tarifvertrag?
Für wen er gilt, welche Vorteile er bringt und wie er entsteht - einfach erklärt.
Die Tarifverträge zum Download
Ersetzungstarifvertrag
-
Ersetzungstarifvertrag DGB/GVP Download PDF
Entgelttarifverträge
Ab 1. Oktober 2025
-
Änderungen zum DGB/iGZ-Entgelttarifvertrag Download PDF
-
Änderungen zum DGB/BAP-Entgelttarifvertrag Download PDF
Ab 1. Januar 2026
-
Änderungen zum DGB/GVP-Entgelttarifvertrag Download PDF
Entgeltrahmentarifvertrag
-
Entgeltrahmentarifvertrag Download PDF
Manteltarifvertrag
-
Änderungen zum DGB/BAP-Manteltarifvertrag Download PDF
-
Änderungen zum DGB/iGZ-Manteltarifvertrag Download PDF
-
DGB/GVP-Manteltarifvertrag Download PDF
Verfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil
-
Verfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil Download PDF
Anlage zu den Manteltarifverträgen
-
Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Mitgliedervorteil Download PDF
Mindestlohntarifvertrag
-
Mindestlohntarifvertrag Download PDF