Breites Bündnis fordert Aus für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Regierungsentwurf schreibt Dauerbefristung fort – große Resonanz auf Online-Petition

Datum

Ordnungsnummer PM 074

Das “Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft” stellt sich geschlossen gegen den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Der Entwurf enthalte zwar einzelne Verbesserungen wie Mindestvertragslaufzeiten und die Gleichstellung von Drittmittelbeschäftigten beim Nachteilsausgleich, er stelle aber den Arbeitgebern weiter einen Persilschein zur Dauerbefristung aus. Anstelle der überfälligen Strukturreform zementiere der Regierungsentwurf somit die prekären Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ein breites Bündnis aus 16 Organisationen – Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Studierenden-, Promovierenden- und Beschäftigtenvertretungen  – fordert stattdessen die vollständige Abschaffung des Sonderarbeitsrechts für die Wissenschaft. Eine begleitende Online-Petition des Bündnisses verzeichnet bereits über 68.000 Unterzeichnende.

Bei Befristungsquoten von rund 80 Prozent unter Wissenschaftler*innen ohne Professur und Vertragslaufzeiten von durchschnittlich unter 1,5 Jahren verlangt das Bündnis einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Wissenschaft sei kein Ausnahmefall, sondern ein normaler Beruf. Daueraufgaben in Forschung, Lehre, Betreuung, Management und Transfer müssten auf Dauerstellen erbracht werden. Zugleich lehnt das Bündnis die separat geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung im allgemeinen Arbeitsrecht auf bis zu vier Jahre ab.

Das Bündnis hat dazu ein Positionspapier beschlossen. Die Kernforderungen im Überblick:

  • Abschaffung des WissZeitVG und Stärkung der Tarifautonomie: Das Sonderarbeitsrecht für die Wissenschaft muss ersatzlos gestrichen werden. Mit dem Wegfall der Tarifsperre können Gewerkschaften und Arbeitgeber verlässliche Befristungsregelungen wieder tarifvertraglich vereinbaren.
  • Besondere Qualifizierungsbefristung nur noch bis zur Promotion: Besondere gesetzliche Befristungsregelungen darf es ausschließlich für die Promotion oder eine entsprechende künstlerische Qualifizierung geben, etwa in Form eines Promotionsfördergesetzes. Die Vertragslaufzeit muss in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahre betragen. Mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle müssen für die eigene Qualifizierung zur Verfügung stehen. Ein verbindlicher Nachteilsausgleich bei Pflege, Elternzeit, Kinderbetreuung, Mutterschutz, Erkrankung oder Behinderung muss greifen.
  • Dauerstellen für Postdocs: Die Promotion schließt die wissenschaftliche Qualifizierung ab. Für promovierte Wissenschaftler*innen gelten das allgemeine Arbeitsrecht und Tarifverträge mit dem Grundsatz der unbefristeten Beschäftigung.
  • Kein Sonderbefristungsrecht bei Drittmittelfinanzierung: Die besonderen Befristungsmöglichkeiten bei Drittmittelfinanzierung entfallen.
  • Absicherung studentischer Beschäftigter: Studentische Beschäftigte sollen grundsätzlich unbefristet beschäftigt werden. Bei wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfstätigkeiten kann die Exmatrikulation eine auflösende Bedingung des Beschäftigungsverhältnisses darstellen.

Das Bündnis fordert Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), den Deutschen Bundestag und die Länder auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen grundlegenden Paradigmenwechsel einzuleiten und das WissZeitVG abzuschaffen. Am heutigen Montag, 7. September, berät der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates den Regierungsentwurf und bereitet die Stellungnahme der Länderkammer vor. Das Bündnis erwartet von den Ländern ein klares Signal für verlässliche Beschäftigungsbedingungen und gegen die Fortsetzung des wissenschaftsspezifischen Sonderbefristungsrechts.

Dem Bündnis gehören an: 

  • Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Arbeitskammer des Saarlandes
  • Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof)
  • Bundesverband Promovierende e.V.
  • Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
  • Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
  • Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
  • Netzwerk nachhaltige Wissenschaft
  • Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
  • Thesis e.V.
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Weiterführende Informationen und Pressekontakt:

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