DGB: Antidiskriminierungsgesetz verbessern
Es schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben und im Alltag – das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) ist vor 20 Jahren, am 18. August 2006, in Kraft getreten. Der DGB fordert im laufenden parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen, um das Gesetz effektiver zu gestalten. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Montag in Berlin:
“20 Jahre AGG sind ein Meilenstein. Das Gesetz hat in den letzten 2 Jahrzehnten den Schutz vor Diskriminierung in Deutschland entscheidend verbessert und dafür gesorgt, dass Betroffene ihre Rechte besser geltend machen können. Aber 20 Jahre Erfahrung zeigen auch: Das AGG muss wirksamer werden. Allein 2025 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 13.067 mal um Beratung angefragt – rund 15 Prozent öfter als im Vorjahr. Etwa ein Drittel der Anfragen betrafen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Viele Betroffene versuchen aber gar nicht erst, ihre Rechte gerichtlich einzufordern – hohe Beweishürden oder kurze Fristen kommen noch zur Abhängigkeit vom Arbeitsplatz hinzu. Die Bundesregierung hat mit der laufenden Reform die Chance, das AGG zu seinem 20. Geburtstag besser zu machen. Mehr Zeit wäre wichtig, um Diskriminierung nachzuweisen und Informationen zu erhalten. Zudem braucht es ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände sowie wirksame betriebliche Beschwerdestellen. Dass bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz keine Diskriminierung entstehen darf, muss auch im AGG erfasst werden. Es gibt noch viel zu tun, um die Rechte aller durchzusetzen!”
Hintergrund
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, den Diskriminierungsschutz im AGG zu stärken und zu verbessern. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die 1. Lesung im Bundestag fand im Juni dieses Jahres statt.