DGB fordert Qualitätsoffensive für den Ganztag

Datum

Ordnungsnummer PM 066

Zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung am 1. August sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Donnerstag in Berlin:

"Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch Anspruch und Wirklichkeit liegen vielerorts weit auseinander. Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt. Laut nationalem Bildungsbericht können nur 7 Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen. 

Der größte Handlungsbedarf besteht bei der Fachkräftegewinnung, der Finanzierung und der Qualitätssicherung. Deshalb braucht es jetzt unbedingt den zweiten Schritt: einen bundesweit verbindlichen Qualitätsrahmen, gute pädagogische Konzepte und qualifizierte Fachkräfte mit guten Arbeitsbedingungen – damit aus dem Rechtsanspruch ein hochwertiges Bildungsangebot wird, das Kinder stärkt und Familien wirklich entlastet.

Ganztag ist weit mehr als Betreuung – er ist auch ein entscheidender Hebel gegen den Fachkräftemangel. Laut Statistischem Bundesamt nennen 22,9 Prozent der Teilzeitbeschäftigten familiäre Verpflichtungen als Grund für ihre Teilzeit, davon sind vor allem Frauen betroffen."

Hintergrund

Mit dem 1. August beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder, zunächst für das 1. Schuljahr, ab 2027 für die 2., ab 2028 für die 3. und ab 2029 für die 4. Grundschulklassen. Der Anspruch besteht auch in den Schulferien – die Länder können maximal 4 Wochen Schließzeit vorsehen. Es gibt keine Pflicht zur Inanspruchnahme – der Anspruch ist freiwillig.


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