Hitzewelle in der Region: DGB fordert konsequenten Schutz für Beschäftigte

Datum

Ordnungsnummer PM 04

Mit Temperaturen von deutlich über 35 Grad steht die Region in den nächsten Tagen vor einer Hitzewelle. Längere Hitzeperioden gehören inzwischen auch in unserer Region immer häufiger zum Arbeitsalltag. Für viele Beschäftigte wird Hitzestress damit erneut zum 

Gesundheitsrisiko. Der DGB Düsseldorf-Bergisch Land fordert die Arbeitgeber auf, den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. „Hitze ist kein bloßes Komfortproblem. Hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten, die Konzentration beeinträchtigen und das 

Unfallrisiko erhöhen. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die Gefährdungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen. Beim Hitzeschutz gibt es keinen Ermessensspielraum – der Schutz der Beschäftigten 

ist gesetzlich vorgeschrieben.“, so DGB-Sprecher Klaus Churt

 

Besonders betroffen sind Beschäftigte, die im Freien, auf Baustellen, in Werkhallen, im Verkehr, in der Pflege oder in anderen hitzebelasteten Arbeitsbereichen tätig sind. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab. Möglich sind etwa 

Verschattung und Sonnenschutz, ausreichend bereitgestellte Getränke, angepasste Arbeitsabläufe oder zusätzliche Erholungspausen. „Beim Hitzeschutz haben wir kein Regelungsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Die Vorschriften liegen auf dem Tisch, werden 

aber noch immer nicht überall konsequent angewendet. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das richtige Instrument. Deshalb brauchen wir mehr Kontrollen und eine bessere personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden. Gute Regeln schützen nur dann, wenn 

ihre Einhaltung auch überprüft wird“, betont Churt.

                                                                                                                                                                                                    

 

Das Hitze-Einmaleins für Jobs unter freiem Himmel: 

  1. Bei über 25 Grad im Schatten muss der Arbeitgeber Beschäftigte über die UV-Strahlung informieren und für Schutz sorgen.
  2. Der Arbeitgeber sollte nach Möglichkeit Schattenarbeitsplätze einrichten.
  3. Um Hitze zu entgehen, kann Arbeitszeit in den Morgen verlegt werden.
  4. Auch die Pflicht, Sonnenschutzkleidung und Sonnencreme bereitzustellen, kann eine Betriebsvereinbarung regeln.

 

 

Bei Hitze im Büro: 

  1. Hitzefrei auf der Arbeit gibt es nicht.
  2. Ab 30 Grad im Raum muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Zum Beispiel durch Verschattung oder Ventilatoren.
  3. Steigen die Temperaturen auf über 35 Grad, ist der Raum ohne weitere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

 

 

Weitere Infos: 

Wetter und Arbeit: Schutz bei Hitze, Kälte & Unwetter | DGB

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