Corona, Long- & Post-Covid

Infos für Arbeitnehmer*innen

Aktuelle Regelungen und Definition

Die Corona-Pandemie ist überwunden, doch noch immer leiden viele Menschen unter den Spätfolgen ihrer Infektion. Sie haben mit Long- und Post-Covid zu kämpfen. Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um das Thema, von Arbeitsunfall bis Wiedereingliederung.

Aktuelle Regelungen

Seit April 2023 sind jegliche Corona-Regeln ausgelaufen. Das heißt, dass alle Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer FFP2-Maske in einer medizinischen Einrichtung, weggefallen sind.

Definition Long- und Post-Covid

Das Robert-Koch-Institut definiert Long- und Post-Covid wie folgt: 

  • Mit dem Begriff „Long-Covid“ sind Beschwerden gemeint, die mehr als 4 Wochen nach einer Corona-Infektion weiterhin bestehen, sich verschlimmern oder neu auftreten und sich nicht anderweitig erklären lassen. 
  • „Post -Covid“ ist eine Ausprägung von Long-Covid. Vom Post-Covid-Syndrom spricht man, wenn die Beschwerden später als 12 Wochen nach einer Coronainfektion auftreten oder erneut auftreten. 

Die Symptome der Erkrankungen können sehr vielfältig sein: Zu den häufig berichteten Symptomen gehören u. a. Schwierigkeiten bei der Konzentration und Gedächtnisprobleme, Schlafprobleme, Muskelschwäche und Muskelschmerzen. Auch psychische Beschwerden wie Depressionen, Angstzustände sowie sensitive Beeinträchtigungen des Geschmacks- und Geruchssinns werden häufig beklagt. Viele Menschen, die unter Long-Covid leiden, erleben außerdem eine sogenannte "Fatigue" (Ermüdungs- oder Erschöpfungssyndrom). Unter einer „Fatigue“ versteht man eine starke und anhaltende Schwäche, die zu schneller Erschöpfung führt und Betroffene stark einschränkt.

Was du als Betroffene*r wissen musst

Ich habe mich mit Corona angesteckt. Was nun?

Zum 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen (Pflicht zur Absonderung, Abstandsregelungen, Maskenpflicht etc.) ausgelaufen. Eine Corona-Infektion wird seither rechtlich genauso behandelt wie die Ansteckung mit jeder anderen Infektionskrankheit. Eine Meldepflicht besteht dementsprechend nicht mehr.

Wichtig: Ein Infektionsnachweis reicht nicht dafür aus, ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu Hause zu bleiben. Grundsätzlich gilt: Wenn du krank bist, solltest du dich zuerst beim Arbeitgeber krankmelden und dann einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Stellt diese*r eine Arbeitsunfähigkeit fest, so besteht für dich für die Dauer der Krankschreibung keine Arbeitsverpflichtung. Dein Geld bekommst du natürlich trotzdem: Für die ersten 6 Wochen erhältst du im Krankheitsfall deine Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Liegt auch danach eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vor, hast du Anspruch auf Krankengeld, dass du von deiner Krankenkasse erhältst. Es beträgt 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro pro Monat Brutto), maximal jedoch höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts. Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt.

Empfehlungen zum weiteren Verhalten im Krankheitsfall und zur Vorsorge kannst du auf der Seite der Bundesregierung entnehmen. Hier findest du auch individuelle Informationen für dein Bundesland

Wer ist von Long-Covid/Post-Covid besonders betroffen?

Wie viele Menschen von Long- und Post-Covid betroffen sind, kann nicht genau beziffert werden: Allein in Deutschland wird ihre Zahl auf mindestens 1 Million geschätzt. Andere Erhebungen gehen davon aus, dass 5 bis 10 Prozent aller Corona-Infizierten – also über 3 Millionen Menschen in Deutschland – Post-Covid-Symptome entwickeln. 

Zudem wird geschätzt, dass mittlerweile bis zu 500.000 Menschen an ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) erkrankt sind, welches unter anderem durch eine Long- und Post-COVID-Erkrankung auftreten kann und eine besonders schlimme Ausprägung darstellt. 

Bisherige Erfahrungen legen nahe, dass das Risiko für Langzeitfolgen steigt, je schwerer die Erkrankung war. Außerdem geht man davon aus, dass Frauen häufiger von Long-Covid betroffen sind als Männer. 

Fakt ist: Spät- und Langzeitfolgen kann theoretisch jede Person entwickeln, die mit dem Coronavirus infiziert war. Daher ist der wirksamste Schutz vor Long- und Post-Covid, sich erst gar nicht anzustecken. Eine vollständige Corona-Schutzimpfung ist sinnvoll, da sie dich vor Neuinfektionen schützt und auch die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs stark reduziert.

Kann Corona / Long-Covid / Post-Covid als eine Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden? Und falls ja, wie?

Die Anerkennung von Covid-19 und somit auch von Long-Covid als Berufskrankheit ist primär für bestimmte Berufsgruppen möglich. Dazu zählen Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege oder in einem medizinischen Labor, die im Beruf eine besonders hohe Ansteckungsgefahr haben. Die Anerkennung dieser Berufskrankheit kann aber unter Umständen auch bei Personen erfolgen, die in ihrem Beruf einem ähnlich hohen Risiko der Infektion ausgesetzt waren. Der zuständige Unfallversicherungsträger prüft nach der Meldung, ob eine Anerkennung möglich ist. Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Eine Infektion ohne Krankheitssymptome kann nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. 

Eine Anerkennung einer Long- und Post-Covid als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist für Betroffene vorteilhaft, da das Versorgungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung höher ist als das der Krankenkassen. Zudem besteht unter gewissen Umständen ein Rentenanspruch gegen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. 

Im Jahr 2022 wurden mehr als 180.000 Berufskrankheiten wegen Covid-19-Infektion anerkannt, aber nur 76 Renten, denen eine Covid-19-Erkrankung voraus ging.

Nach langer Abwesenheit aufgrund von Corona / Long-Covid / Post-Covid: Wie funktioniert die Weitereingliederung in den Beruf? (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM)

Unabhängig von der Art der Erkrankung gilt: Wenn du für mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig (am Stück oder innerhalb von 12 Monaten) warst, hast du ein Recht auf das sogenannte „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM). BEM ist dir in dem Fall von deinem Arbeitgeber verpflichten anzubieten. Es soll dir die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Krankheit erleichtern und weitere Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen. Die Teilnahme an BEM ist für dich als Arbeitnehmer*innen freiwillig. Grundsätzlich empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber und deiner Beschäftigtenvertretung einen individuellen Plan zur Wiedereingliederung auszuarbeiten. 

An wen kann ich mich wenden, um Hilfe und weitere Informationen zu Long-Covid / Post-Covid zu erhalten?

Um Hilfe und weitere Informationen zu erhalten, kannst du dich an deinen Arbeitgeber, Betriebsarzt oder -ärztin sowie deine Versichertenvertreter*innen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Unfallversicherung) wenden. 

Zudem gibt es viele Selbsthilfegruppen, den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und seit Sommer 2023 auch ein Informationsportal des Bundesgesundheitsministeriums, wo Betroffene Informationen erhalten können.

Hier findest du hilfreiche Links: 

Unser Einsatz für Betroffene

Wir als DGB stehen für die Belange aller Versicherten ein. Denn Gesundheit ist ein grundlegendes Menschen- und Arbeitnehmer*innenrecht, weshalb ausnahmslos jeder Person eine bedarfsgerechte und hochwertige Versorgung zuteilwerden muss. Daher suchen wir das Gespräch mit Betroffenen, politischen Entscheidungsträger*innen und Vertreter*innen der Sozialversicherungen, mit dem Ziel, die medizinische Versorgung und soziale Absicherung von Long- und Post-Covid Betroffenen schnellstmöglich spürbar zu verbessern.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

  1. Mehr Geld für Forschung ermöglichen: 

    Zusätzliche Forschungsmittel und Perspektive für laufende Forschungsprojekte: Für 2024 wurden nun 81 Millionen Euro für die Versorgungsforschung du weitere 52 Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid bereitgestellt. Weitere 20 Millionen Euro stehen über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses zur Verfügung. In Anbetracht der hohen volkswirtschaftlichen Kosten müssen diese Mittel in Höhe von insgesamt 153 Millionen Euro dringend verstetigt und kontinuierlich erhöht werden.

    Bessere internationale Vernetzung: Zudem ist eine bessere Vernetzung mit internationalen Forschungsvorhaben notwendig, um bestehende Erkenntnisse zu bündeln und schnellstmöglich besser wirksame Therapien und Arzneimittel zu entwickeln. 

  2. Bessere Versorgung sicherstellen: 

    Netzwerk aus Covid-Ambulanzen: Um eine flächendeckende Versorgung und Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen, ist die Einrichtung eines deutschlandweiten Netzwerks von Kompetenzzentren und interdisziplinären Covid-Ambulanzen unabdingbar. Dies würde eine konzentrierte Expertise bieten, um Diagnose, Therapie und Beratung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. 

    Standardtherapien als Kassenleistung: Zudem müssen schnellstmöglich wirksame Standardtherapien entwickeln und in den Leistungskatalog aufnehmen. Wenn eine Therapie nachweislich Linderung verspricht, dann muss diese auch Kassenleistung werden und entsprechend übernommen werden. Behandlungen gegen Long- und Post-Covid dürfen keine Frage des Geldbeutels sein! 

    Off-Label-Use von Medikamenten: Ein wichtiges Vorhaben des 1. Runden Tisches Long-Covid vom BMG am 12.09.23 ist die Erstellung einer Liste durch das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Medikamenten, die im sogenannten Off-Label-Use verschrieben werden können. So können Präparate für Long- und Post-Covid-Betroffene eingesetzt werden, auch wenn sie ursprünglich für andere Behandlungszwecke zugelassen wurden. Dies soll die rechtliche Grundlage für entsprechende Behandlungen schaffen, die Beschwerden nachweislich lindern, deren Kosten jedoch bisher in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden.

  3. Soziale Absicherung stärken: 

    Wiedereingliederung verbessern: Die Wiedereingliederung von Long- und Post-Covid-Betroffenen in das Berufsleben ist von zentraler Bedeutung. Hierfür bedarf es dringend einer verbesserten Abstimmung zwischen verschiedenen Reha- und Therapieangeboten. Auch flexible Arbeitszeitmodellen, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz und gegebenenfalls auch Umschulungsprogrammen müssen ermöglicht werden. Die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen müssen dabei immer im Mittelpunkt stehen. 

    Erleichterte Anerkennung als Berufskrankheit: Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Long- und Post-Covid als Berufskrankheit arbeitsbezogen für alle Berufszweige leichter anerkannt werden kann. Denn auch außerhalb des Gesundheitsdienstes oder der Wohlfahrtspflege gibt es viele weitere Branchen, in denen erhebliche Gefährdungen sich mit Corona zu infizieren, bestehen. 

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