Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht. Dafür haben wir lange gekämpft. Profitieren werden vor allem Frauen und Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern.
DGB
Zum 1. Oktober soll der Mindestlohn in Deutschland einmalig von dann 10,45 Euro auf 12 Euro steigen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Die Bundesregierung löst damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Von der Erhöhung des Mindestlohns werden rund 8,6 Millionen Menschen profitieren.
„Damit stärkt die Bundesregierung die unterste Haltelinie im Lohngefüge", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Der Entwertung von Arbeit wird damit ein wirksamer Riegel vorgeschoben und Millionen Beschäftigte bekommen künftig mehr Anerkennung für ihren täglichen Einsatz. Die Bundesregierung setzt damit einen wichtigen Punkt ihres Koalitionsvertrags um. 12 Euro in der Stunde werden vor allem bei Frauen und in den ostdeutschen Bundesländern ihre Wirkung entfalten. Zudem wird der Konsum bei denjenigen gestärkt, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Wichtig ist, dass nach diesem einmaligen Eingriff in die Mindestlohnfindung künftig wieder die Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. Uns Gewerkschaften geht es nach wie vor an erster Stelle darum, gute Tarifverträge in allen Branchen gemeinsam mit den Arbeitgebern abzuschließen. Die anhaltende Tarifflucht durch die Arbeitgeber erschwert dies jedoch zunehmend. Auch dies hat den jetzt geplanten Schritt notwendig gemacht.“