24.03.2022
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Für regulär beschäftigte EU-Bürger*innen sind die rechtliche Gleichbehandlung bei Arbeits- und Sozialrecht weitgehend umgesetzt, jedoch arbeitet eine zunehmende Anzahl als entsandte oder saisonal Beschäftigte, Grenzgänger*innen oder (Schein-)Selbstständige. Indem der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Dienstleistungsfreiheit die Entsendung stärkte, hat er die Sozialversicherung vom Arbeitsort getrennt. In Anbetracht dessen greifen viele Bemühungen, das soziale Defizit zu kompensieren, zu kurz.
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