Bundesrahmentarifvertrag Floristik: 30 Tage Urlaub und höhere Zuschläge ab 2027
Nach 4 Verhandlungsrunden mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) hat die IG BAU gemeinsam mit den Arbeitgebern den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Floristik deutlich verbessert. 7 von 10 regionalen Verbänden haben das Ergebnis im Juli angenommen. Für die meisten Bundesländer gelten ab dem 1. Januar 2027 folgende Neuerungen. In Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz ist die Lage noch offen.
Höchstens 5-Tage-Woche
Die wöchentliche Arbeitszeit darf nur noch auf maximal 5 Tage verteilt werden. Ausnahmen sind an bis zu 6 Wochen im Jahr möglich, etwa rund um den Muttertag.
30 Tage Urlaub
Statt bisher 23 bis 29 Tagen gelten künftig einheitlich 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Ankündigungsaufschlag bei kurzfristigen Planänderungen
Wird der Arbeitsplan weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn geändert, gibt es einen Aufschlag von 33 Prozent auf den Lohn.
Höhere Zuschläge
Der Überstundenzuschlag steigt von 33,33 auf 40 Prozent, der Feiertagszuschlag von 50 auf 60 Prozent.
Verbessertes Arbeitszeitkonto
Der Ausgleichszeitraum für Plus- und Minusstunden wird von 12 auf 6 Monate verkürzt. Der Zuschlag greift bereits ab 50 statt bisher 100 Plusstunden.
Alle bestehenden Ansprüche aus dem Entgelttarifvertrag, etwa Vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld, bleiben unberührt. Kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin kann sich durch die Änderungen verschlechtern.