Datenlöschung kann Kündigung rechtfertigen

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Dachzeile Arbeitsrecht

Das vorsätzliche Löschen aller dienstlich angefertigten Katzenfotos und Katzen-Impfdaten, die zur Datenbank eines Tierasyls gehören, ist ein hinreichend schwerer Verstoß, um die fristlose Kündigung eines Tierheimleiters zu rechtfertigen. Allerdings muss die Tat auch nachgewiesen sein – eine bloß unterstellte Böswilligkeit genügt nicht.

Arbeitsgericht Bocholt, Urteil vom 24. Juli 2025 - 1 Ca 459/25

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