Gehörlose haben auch Anspruch auf Teilhabe

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Dachzeile Sozialrecht

Gehörlose Menschen haben nicht nur bei besonderen Anlässen einen Anspruch auf Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, sondern auch bei allgemeinen Erledigungen des Alltags, zum Beispiel kulturellen Veranstaltungen oder erforderlichen Vorsprachen bei Banken. Die Dolmetscherdienste sind notwendig, um den gehörlosen Menschen einen selbstbestimmten Alltag und die Gestaltung sozialer Beziehungen und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2025 – S 195 SO 2156/23

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