Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens

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Dachzeile Sozialrecht

Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Diese unterschiedliche Behandlung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

Bundessozialgericht, Urteil vom 27. November 2025 - B 5 R 9/24 R

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