Kein Anspruch auf höheres ALG II

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Dachzeile Sozialrecht

Die Höhe des Arbeitslosengeldes II (auch Hartz IV genannt) ist im Jahr 2022 nach den damaligen Preissteigerungen nicht verfassungswidrig gewesen. Für die Frage einer Unterdeckung des Existenzminimums ist nicht allein auf die Höhe der Regelbedarfe, sondern auch auf weitere Sozialleistungen abzustellen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Dezember 2025 - B 7 AS 20/24/ R

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