Kein Bürgergeld für Student*innen

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Dachzeile Sozialrecht

Immatrikulierte Student*innen sind auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen, wenn sie das Studium tatsächlich nicht betreiben und keine Lehrveranstaltungen besuchen.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Januar 2026 – L 11 AS 56/24

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