Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse

Datum

Dachzeile Sozialrecht

Ein Jobcenter darf zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründet keinen Vertrauensschutz.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 2. Juli 2025

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