Ein*e Schiedsrichter-Assistent*in in der 3. Fußball-Liga ist kein*e Arbeitnehmer*in der DFB Schiri GmbH. Für eine auf Entschädigung und Schadensersatz wegen Diskriminierung gerichtete Klage ist daher der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2025 – 9 AZB 18/25