Macht ein*e Schiedsrichter*in des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend, ist dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln. Denn Schiedsrichter*innen stehen in einem Arbeitsverhältnis. Sie können ihre Einsätze nicht unbegründet absagen, ihre Einteilung kann jedoch seitens des DFB ohne Begründung unterlassen werden. Das spricht für eine persönliche Abhängigkeit des Schiedsrichters vom DFB.
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 16. Juni 2025 - 5 Ta 58/25