Deutscher Gewerkschaftsbund

09.06.2022
Europapolitik

EU-Mindestlohn-Richtlinie jetzt schnell beschließen

Die EU sagt Lohndumping den Kampf an

Einheitliche europäische Standards für Mindestlöhne und zur Stärkung der Tarifbindung, dies soll künftig eine neue EU-Richtlinie festlegen, auf die sich Vertreter*innen des Europaparlaments und des Europäischen Rats in dieser Woche geeinigt haben. Der DGB setzt auf eine rasche Bestätigung.

Europäische Flagge auf einer Mauer mit Schatten einer Menschenkette

DGB/lightwise/123RF.com

Die Europäische Mindestlohn-Richtlinie formuliert erstmals einheitliche Standards für faire Löhne in der EU. Dabei betont die Richtline ausdrücklich die Beteiligung der Sozialpartner. „Damit würden erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards für höhere Mindestlöhne und für einen besseren Tarifschutz festgelegt,“ sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Vorteile einer solchen Regelung liegen auf der Hand: „Durch die Rahmenregelungen zu Mindestlöhnen und zur Stärkung der Tarifabdeckung würde das Leben von vielen arbeitenden Europäerinnen und Europäern massiv verbessert,“ so Körzell.

Gemeinsame Standards für Mindestlöhne

Laut vorläufiger Einigung dürfen nationale Mindestlöhne dann nicht mehr unter 60 Prozent des Brutto-Medianlohns und 50 Prozent des Brutto-Durchschnittslohns fallen. Eine Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne gäbe es mindestens alle zwei Jahre. Zudem müssen nationale Aktionspläne erstellt werden, sollte die Tarifabdeckung in einem Mitgliedstaat unter 80 Prozent liegen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollen in solchen Fällen konkrete Maßnahmen ergreifen, die die Tarifabdeckung kontinuierlich erhöhen. Beschäftigte und Gewerkschaften sollen besser gegen Diskriminierung geschützt werden, damit der Abschluss von Tarifverträgen unbehindert stattfinden kann.

„Wir appellieren an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, das vorläufige Ergebnis nun rasch formell zu bestätigen, damit die Regelungen schnell in Kraft treten können,“ fordert Körzell. Wenn das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten der Einigung zustimmen, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


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