Bis jetzt war sie der CDU heilig - jetzt will Kanzleramtschef Helge Braun die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise lockern und dafür sogar das Grundgesetz ändern. Gut so - aber nur für ein paar Jahre reicht nicht, sagt DGB-Vorstand Stefan Körzell: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um der Schuldenbremse dauerhaft ihre wachstumsfeindliche und unsoziale Wirkung zu nehmen. Sie darf künftig nie wieder öffentliche Investitionen ausbremsen."
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Handelsblatt.de: Tabubruch von oben - Union läuft Sturm gegen Braun-Vorstoß zur Schuldenbremse
Zur Debatte um die Schuldenbremse, die Kanzleramtschef Helge Braun mit einem Gastbeitrag im Handelsblatt angestoßen hat, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:
"Endlich erkennt auch das Kanzleramt die schädliche Wirkung der Schuldenbremse. Jetzt muss die Große Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nutzen und bei anderen Parteien für eine Änderung des Grundgesetzes werben, um die Fehler der Schuldenbremse zu korrigieren. Andernfalls droht ein unsozialer Kürzungskurs und ein Ausbremsen der wirtschaftlichen Erholung.
Die Schuldenbremse darf nicht nur temporär für einige Jahre ausgesetzt werden, um sich danach mit den alten Regeln weiter durchzuwursteln. Vielmehr ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um der Schuldenbremse dauerhaft ihre wachstumsfeindliche und unsoziale Wirkung zu nehmen. Sie darf künftig nie wieder öffentliche Investitionen ausbremsen. Wir brauchen eine goldene Regel, die Investitionen von der Schuldenbremse ausnimmt.
Natürlich ersetzt eine Abschaffung der bisherigen Schuldenbremse kein gerechtes Steuersystem. Corona hat die Ungleichheit in Deutschland tendenziell noch verschärft. Es ist weiterhin notwendig, dass starke Schultern einen höheren Beitrag leisten, damit Geringverdienende entlastet und die Einnahmebasis der öffentlichen Hand gestärkt werden können."