Guter Lohn mit Tarifbindung

Gute Arbeit gibt es nur mit guten Tarifverträgen.

Tarifbindung in Deutschland stärken - so gehts

Im Schnitt 11 Prozent mehr, jeden Monat: Das bekommen Beschäftigte, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Doch davon gibt es immer weniger. Das muss sich ändern: Wir kämpfen für eine stärkere Tarifbindung in Deutschland.

Kurz erklärt: das Thema Tarifbindung

  • In Tarifverträgen einigen sich Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften auf Bezahlung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. 
  • Tarifbindung hat eine wichtige Bedeutung für die Beschäftigten. Denn Tarifverträge bieten zahlreiche Vorteile: mehr Geld, mehr Freizeit, mehr Sicherheit. 
  • Doch die Tarifbindung in Deutschland nimmt ab. Deshalb müssen wieder mehr Arbeitgeber und Branchen in die Tarifbindung gebracht werden — damit möglichst viele Beschäftigte von guten Arbeitsbedingungen profitieren. 
  • Nur wenn viele Arbeitnehmer*innen Mitglied in den DGB-Gewerkschaften sind und viele Betriebe Tarifverträge haben, kann die Zukunft der Arbeitswelt gerecht gestaltet werden. Deshalb: jetzt Mitglied werden und mit uns für die Tarifwende kämpfen!
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Was ist Tarifbindung und was hast du davon?

Gutes Geld und gute Arbeitsbedingungen dank Tarifverträgen

Zunächst eine Definition: Tarifbindung heißt, dass Arbeitgeber*innen und die für deine Branche zuständige Gewerkschaft Tarifverträge abschließen. Darin regeln sie wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Im Kern gehört dazu deine Bezahlung, also Lohn oder Gehalt. Aber das ist bei weitem nicht alles: Bist du in einem tarifgebundenen Unternehmen angestellt, profitierst du auch von besseren Regelungen bei Arbeitszeit und Urlaub, bei der Altersversorgung, bei der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder beim Krankengeldzuschuss. Außerdem bieten viele Tarifverträge Verbesserungen für Eltern oder pflegende Angehörige.

Tarifbindung spürst du jeden Monat auf deinem Konto: Im Schnitt verdienen Arbeitnehmer*innen mit Tarifvertrag bei gleicher Tätigkeit 11 Prozent mehr als Arbeitnehmer*innen ohne Tarifvertrag. Das macht im Monat mehrere hundert Euro brutto mehr auf deiner Gehaltsabrechnung aus. Auch der Gender Pay Gap — also der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern — ist in tarifgebundenen Betrieben deutlich kleiner. Darüber hinaus hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass Beschäftigte mit Tarifvertrag deutlich besser durch die Krise gekommen sind. Denn bei ihnen wurde das Kurzarbeitergeld mehr als doppelt so häufig aufgestockt wie bei Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag galt.

Tarifbindung schafft Gerechtigkeit und stärkt die Beschäftigten gegenüber den Arbeitgeber*innen.

Du siehst: Tarifbindung ist ein wichtiges Instrument, um Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie ist ein Grundpfeiler der Ordnung am Arbeitsmarkt und der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Tarifverträge verschieben das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen zugunsten der Beschäftigten. Tarifbindung schafft vor allem aber auch Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit. Denn Tarifverträge sind für alle einsehbar und setzen damit der Willkür im Betrieb Grenzen. Gibt es keinen Tarifvertrag, gelten nämlich nur die gesetzlichen Mindestregelungen. Dann kommt es allein auf dein persönliches Verhandlungsgeschick an. Tarifbindung sorgt stattdessen dafür, dass alle Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung und dem steigenden Wohlstand teilhaben können. Die Bedeutung der Tarifbindung für eine gerechte Arbeitswelt kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden. 

Noch mehr Informationen, z. B. wer einen Tarifvertrag abschließen kann und wie eine Tarifverhandlung abläuft, findest du bei unserem FAQ zum Thema Tarifverträge.

Zu einer coolen Branche gehört ein cooler Tarifvertrag

Beispiel aus der Praxis: Tarifbindung beim Fahrradhersteller Canyon Bicycles

Seit 2023 ist der Koblenzer Fahrradhersteller Canyon Bicycles tarifgebunden. Mit seinem Tarifvertrag ist Canyon ein Vorreiter in der Branche mit deutschlandweit etwa 200 Herstellern. 1.400 Beschäftigte und natürlich das Unternehmen profitieren  davon. Mehr Geld auf dem Konto, Freistellungstage für Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen müssen.  Das Unternehmen hat Planungssicherheit, auf 9 Jahre gelten die Bedingungen des Tarifvertrags zwischen IG Metall und Arbeitgeber. Auf seiner Sommertour besuchte DGB-Vorstand Stefan Körzell Canyon und sprach mit Beschäftigten und Kollegen von der IG Metall.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag?

Bei einem Arbeitsvertrag schließt du als Einzelperson einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber. Darin regelt ihr deine Arbeitsbedingungen, z. B. Lohn, Arbeitszeit und Urlaubstage.

Bei einem Tarifvertrag bist nicht du, sondern die Gewerkschaft der Vertragspartner. Indem sich die Arbeitnehmer*innen in der Gewerkschaft zusammenschließen, können sie mehr Druck bei den Verhandlungen auf die Arbeitgeber*innen ausüben. Dadurch können sie bessere Arbeitsbedingungen erreichen, als das einzelne Beschäftigte könnten.

Der Vergleich zeigt: Gute Arbeit gibt es nur mit Tarifvertrag, nicht per Gesetz.

AnspruchGesetzTarifvertrag
Jahresurlaub4 WochenMeist 6 Wochen
WeihnachtsgeldKeine RegelungJe nach Branche anteiliger Prozentsatz eines Monatsgehalts oder Fixbetrag
ArbeitszeitBis zu 48 WochenstundenJe nach Branche zwischen 35 und 40 Wochenstunden
AuszubildendenübernahmeKeine RegelungJe nach Branche mehrere Monate sowie unbefristete Übernahme
Vermögenswirksame LeistungenKeine RegelungJe nach Branche unterschiedliche Geldleistungen, die nicht direkt ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber in einem Sparvertrag eingezahlt werden
UrlaubsgeldKeine RegelungJe nach Branche anteiliger Prozentsatz eines Monatsgehalts oder Fixbetrag

Tarifflucht bekämpfen – Tarifwende einleiten

Es braucht wieder mehr Tarifbindung in Deutschland

Es ist eine bedenkliche Entwicklung: Seit Jahrzehnten nimmt die Zahl der Betriebe mit Tarifvertrag ab. Das heißt, immer mehr Beschäftigte in Deutschland arbeiten ohne Tarifbindung. Das zeigt auch unsere aktuelle Tariffluchtbilanz.

Danach sind heute nur noch knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer*innen (49 Prozent) in einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis. Allerdings gibt es starke Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Waren 1998 in Westdeutschland 76 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden, sind es 2023 nur noch 51 Prozent. In Ostdeutschland fiel die Zahl von 63 Prozent auf 45 Prozent. Ein wesentlicher Grund für die sinkende Tarifbindung ist, dass viele Arbeitgeber ihrer Verantwortung nicht mehr nachkommen, mit den Gewerkschaften Tarifverträge auszuhandeln. Immer mehr Arbeitgeberverbände erlauben ihren Mitgliedsunternehmen zudem sogenannte “OT-Mitgliedschaften”, also “Ohne-Tarif-Mitgliedschaften”.

Wir sagen der Tarifflucht den Kampf an

Wir als DGB setzen uns dafür ein, dass wieder deutlich mehr Betriebe und Branchen unter den Schutz der Tarifbindung fallen. Denn dass Millionen Menschen einen Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung haben, ist schlecht für die betroffenen Arbeitnehmer*innen. Und auch im Sinne einer gerechten Gesellschaft, in der Gute Arbeit zum Standard gehören sollte, ist das nicht hinnehmbar. Deshalb organisieren unsere Mitgliedsgewerkschaften die Beschäftigten in den Betrieben und entwickeln so Druck, dass Unternehmen tarifgebunden werden. 

Doch auch die Politik muss etwas tun! Sie hat eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Tarifverträge zu fördern und damit die Tarifbindung zu stärken. So verlangt die EU-Mindestlohnrichtlinie, dass mehr Tarifverträge abgeschlossen werden sollen, wenn in einem EU-Mitgliedstaat weniger als 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden. Dann sollen Maßnahmen für mehr Tarifverträge in einem Aktionsplan festgelegt werden. In Deutschland gilt nur für 49 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Daher muss die deutsche Bundesregierung einen Aktionsplan aufstellen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben dazu ein 14-Punkte-Papier mit ihren Forderungen an die Politik formuliert.

Auch Arbeitgeber und der Staat haben Vorteile durch Tarifbindung

Tarifbindung nutzt nicht nur den Beschäftigten. Sie ist gerecht für alle Seiten:

  • Arbeitgeber profitieren, weil Tarifverträge für ein gutes Betriebsklima sorgen.
  • Betriebe mit Tarifbindung sind erfolgreicher – dort, wo Beschäftigte im Betrieb mitgestalten können, sind Motivation und Produktivität höher als in Betrieben ohne Tarifbindung. Und auch die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen ist stärker. Im Sinne der Unternehmen ist das sehr gut, da so das Know-how im Betrieb bleibt.
  • Flächentarifverträge, die für ganze Branchen gelten, fördern zudem einen fairen Wettbewerb. Denn sie schaffen gleiche Bedingungen für alle Unternehmen einer Branche. Darüber hinaus gewährleisten Tarifverträge Planungssicherheit und sind ein echter Vorteil, um Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen.
  • Der Staat profitiert finanziell von Tarifverträgen. Denn wenn gute Tariflöhne gezahlt werden, nimmt er mehr Einkommensteuer und Sozialbeiträge ein. Berechnungen zeigen: Das macht jährlich mehrere Milliarden Euro aus, wenn alle Unternehmen Tariflöhne zahlen würden. Geld, das der Staat zum Wohle aller zukunftsgerecht investieren könnte.

Bundestariftreue: Kein Lohndumping mit öffentlichen Geldern!

Der Bundesarbeitsminister hat im September 2024 die Ressortabstimmung für das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz eingeleitet. Damit bekennt der Staat sich klar zu seiner Verantwortung, für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland zu sorgen. Auf dieses Signal haben wir Gewerkschaften lange gewartet.

Bei öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen gewinnt bisher meistens das günstigste Angebot –  Faktoren wie Bezahlung nach Tarif und tarifliche Arbeitsbedingungen spielen kaum eine Rolle. Das soll sich mit dem Tariftreuegesetz ändern: Dann werden Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Dadurch würden sich die Bedingungen in vielen Branchen verbessern. Ausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping würden verhindert, ebenso die Vergabe an unseriöse Sub-Unternehmen. Dabei geht es auch um fairen Wettbewerb: Unternehmen und Betriebe, die den Wert von Mitbestimmung und Tarifverträgen anerkennen, wären nicht mehr im Nachteil gegenüber Firmen, die sich der Sozialpartnerschaft verweigern.

Damit das Bundestariftreue-Gesetz ein Erfolg wird, haben wir einige Mindestanforderungen an die Politik formuliert. Das Gesetz braucht einen umfassenden Anwendungsbereich : Es muss branchenübergreifend und auch für nachgeordnete Bundesbehörden sowie bundeseigene Unternehmen und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten. Das Gesetz muss bereits bei niedrigen Schwellenwerten für Dienst-, Liefer- und Bauleistungen greifen. Wichtig ist auch, dass Unternehmen die wesentlichen Entgelt- und Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeiten oder Urlaub, eines für den öffentlichen Auftrag vorgesehenen Tarifvertrags anwenden müssen. Nur das tarifliche (Mindest-)Entgelt zu zahlen reicht nicht.

Um die Tariftreue durchzusetzen, muss regelmäßig und mit einer definierten Mindestquote kontrolliert werden. Dazu sollte eine zentrale Kontrollstelle eingerichtet werden, die mit den Vergabestellen kooperiert und sie auch bei der Umsetzung beraten kann. Sie muss mit ausreichend Personalkapazitäten ausgestattet sein.

Unsere Forderungen für ein wirksames Bundestariftreuegesetz:

  • umfassender Anwendungsbereich (Dienst-, Liefer- und Bauleistungen und Konzessionen)
  • niedrige Schwellenwerte
  • wesentliche Entgelt- und Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrags anwenden
  • definierte Mindest-Kontrollquote
  • zentrale Kontrollstelle.
Wer sich nicht an die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr
Mit der Tariftreue öffentlicher Aufträge endet ein Teil des Dumpingwettbewerbs auf Kosten der Beschäftigten. Sie erhalten bessere Löhne, mehr Urlaub, und geregeltere Arbeitszeiten. Weiteren Stillstand in Sachen Tarifbindung können wir uns nicht leisten!
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende

14 Punkte: Unsere Forderungen für mehr Tarifbindung in Deutschland

  1. Bundestariftreuegesetz schnell umsetzen:
    Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmen mit Tarifvertrag gehen. Immerhin vergeben Bund, Länder und Kommunen jährlich Aufträge in 3-stelliger Milliardenhöhe.
  2. Keine staatlichen Fördergelder an Unternehmen ohne Tarifvertrag:
    Steuergelder dürfen als Fördergelder nur an Unternehmen gezahlt werden, die Tarifverträge einhalten – also gute Arbeitsbedingungen gewähren.
  3. Geltungsbereich ausweiten:
    Die kollektive Nachbindung und Nachwirkung abgelaufener Tarifverträge sowie die Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Unternehmensabspaltungen bzw. Betriebsübergängen muss sichergestellt werden.
  4. Verbessertes digitales Zugangsrecht:
    Betriebsräte und Gewerkschaften müssen auch in der digitalen Arbeitswelt in der Lage sein, bestehende und potenzielle Mitglieder zu erreichen. Hierfür brauchen sie ein digitales Zugangsrecht, das es ihnen ermöglicht, die betrieblichen Online-Kommunikationswege zu nutzen.
  5. Mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge:
    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für ganze Branchen muss reformiert und erleichtert werden.
  6. Differenzierungsklauseln gesetzlich regeln
    Der Tarifvertrag kann vorsehen, dass bestimmte Leistungen nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen. Das muss im Gesetz festgeschrieben werden – ebenso wie ein Verbot für Arbeitgeber*innen, diese Leistungen an Beschäftigte zu zahlen, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind.  
  7. Arbeitnehmerentsenderecht neu regeln:
    Die Anwendung regional allgemeinverbindlicher Tarife auf Entsendefirmen muss reformiert und erleichtert werden.
  8. Gewerkschaftliche Mitgliedsbeiträge besser absetzen:
    Um den Gewerkschaftsbeitritt attraktiver zu machen, sollen die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer*innen-Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden können. Auch für Mitglieder mit so geringem Einkommen, dass kein Lohnsteuerabzug ausgelöst wird, soll es Entlastungen geben.
  9. Zahlungen oder Sachleistungen des Arbeitgebers nur noch steuerfrei bei tarifgebundenem Arbeitgeber:
    Möchte ein Arbeitgeber Zahlungen oder Sachleistungen steuerfrei zahlen, so darf das nur möglich sein, wenn er tarifgebunden ist.
  10. Arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht einführen:
    Immer wieder wenden Arbeitgeber Tarifverträge nicht oder zum Nachteil der Beschäftigten an. Damit Beschäftigte ihre Rechte nicht allein einklagen müssen, braucht es ein Verbandsklagerecht für diese Fälle.
  11. Mehr Tarifverträge im Handwerk:
    Wenn Innungen keine Tarifverträge abschließen, dann muss ihnen ihr öffentlich-rechtlicher Status aberkannt werden.
  12. Sanktionierung bei Verstößen der Auslegungspflicht von Tarifverträgen im Betrieb:
    Beschäftigte müssen Einblick in ihre geltenden tarifvertraglichen Regelungen erhalten.
  13. Gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten vorgehen:
    Wer gegen einzelne Arbeitnehmer*innen oder gegen die gewerkschaftliche Organisierung und Aktivitäten vorgeht, muss mit Sanktionen rechnen.
  14. Tarifflucht erschweren und Offenlegungspflicht:
    Die sogenannten Ohne-Tarif-Mitgliedschaften (OT-Mitgliedschaften) in Arbeitgeberverbänden müssen abgeschafft werden. Außerdem sollen Unternehmen in Zukunft angeben müssen, ob bei ihnen ein Tarifvertrag gilt.
     

Unsere 14 Punkte für mehr Tarifbindung zum Download

  • Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Das Wichtigste in 60 Sekunden. Die EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis zum 15.11.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. EU-Staaten mit einer Tarifbindung unter 80 Prozent müssen laut Mindestlohnrichtlinie einen nationalen "Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ erstellen. Wir als DGB fordern die Bundesregierung auf, diese 14 Punkten in den nationalen Aktionsplan aufzunehmen. Download PDF
DGB - Stefan Koerzell Portraet
Hohe Tarifbindung sichert den soziale Frieden und gute Arbeit
Eine hohe Tarifbindung sichert den sozialen Frieden und Gute Arbeit, denn Tarifverträge stehen für gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne. Sie geben gerade in Zeiten hoher Unsicherheit Stabilität und Halt im Arbeitsleben. Und sie fördern Gleichbehandlung und Gerechtigkeit – zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost und West, zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte.
Stefan Körzell, Mitglied im DGB-Bundesvorstand
Warum wir eine #Tarifwende in Deutschland wollen und brauchen!

Informiere dich auch auf unserer Kampagnenseite zur Tarifwende!

„Ohne Tarifbindung“ — so stehlen sich Arbeitgeber aus der Verantwortung

Ein Tarifvertrag kann zum einen direkt zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbart werden. Die Rede ist dann von einem Haustarifvertrag (oder Firmentarifvertrag). Zum anderen kann ein Tarifvertrag aber auch zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossen werden. Dann spricht man von einem Branchentarifvertrag (oder Flächentarifvertrag bzw. Verbandstarifvertrag).

Der Branchentarifvertrag gilt automatisch für alle Arbeitgeber, die Mitglieder im Verband sind — eigentlich. Denn immer mehr Arbeitgeberverbände erlauben Unternehmen die Mitgliedschaft „ohne Tarifbindung“ (OT). Das bedeutet, dass Unternehmen trotz Verbandsmitgliedschaft nicht an die Bestimmungen des Branchentarifvertrags gebunden sind. So müssen sie z. B. ihren Beschäftigten nicht den Tariflohn zahlen oder sich nicht an die tariflichen Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaubsgeld usw. halten. Das widerspricht der Logik von Branchentarifverträgen. Und es macht Arbeitgeberbände nicht mehr zu verlässlichen Tarifpartnern, sondern zu reinen Lobbyorganisationen. 

Wir sagen: Damit muss Schluss sein! Die Ohne-Tarif-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden muss abgeschafft werden.

Ist mein Betrieb tarifgebunden?

Du willst wissen, ob ein Betrieb (z. B. dein zukünftiger Arbeitgeber) tarifgebunden ist? Das ist nicht immer offensichtlich. Deshalb gilt: Frag nach, entweder im Betrieb selbst oder bei der zuständigen Gewerkschaft.

Tarifverträge können auch für allgemeinverbindlich erklärt werden

Tarifverträge können auch für allgemeinverbindlich erklärt werden, das heißt, sie werden für alle Unternehmen einer Branche und Region verbindlich gesprochen. Auch können Branchenmindestlöhne, also spezielle Lohnuntergrenzen für einzelne Branchen allgemeinverbindlich gemacht werden. Derzeit gelten Branchenmindestlöhne z. B. im Dachdeckerhandwerk, in der Fleischwirtschaft, in der Pflegebranche sowie bei Sicherheitskräften an Flughäfen.

Downloads

Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Kurzfassung)

Positionspapier (Kurzfassung)

Positionspapier

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne soll die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU verbessern. Sie ist bereits im November 2022 in Kraft getreten und muss bis zum 15.11.2024 auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften schlagen 14 konkrete Maßnahmen dafür vor. 

30. Juli 2024

Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (Langfassung)

Positionspapier (Langfassung)

Positionspapier

Mitte November 2022 ist die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie soll die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU verbessern und muss bis zum 15.11.2024 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Zielsetzung der Richtlinie und fordern die Bundesregierung zu einer zügigen Umsetzung auf.

30. Juli 2024

Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Digitalen Betriebsratsarbeit und zur Stärkung der Tarifbindung

Stellungnahme

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 6. November 2023 zur “Digitalen Betriebsratsarbeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt umfassend ermöglichen” sowie zum “Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne.”

02. November 2023

Positionspapier zur Bundesregelung zur Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes (Bundestariftreue)

Positionspapier

Die Bundesregierung plant zur Stärkung der Tarifbindung die Einführung einer Bundestariftreueregelung, mit der die Vergabe der öffentlichen Aufträge des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge gebunden wird. Welche Anforderungen eine Bundestariftreueregelung erfüllen muss, haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst.

04. Mai 2023

Informiere dich hier über unsere Kampagnenseite zur Tarifwende

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