Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, ein Recht auf das Nachholen eines Berufsabschlusses einzuführen - eine langjährige Forderung des DGB. Dafür ist aber eine bessere finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen notwendig, die an Weiterbildungsmaßnahmen zum Nachholen eines Berufsabschlusses teilnehmen.
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LINK: Saarbrücker Zeitung - "Forderung nach Förderung: DGB will mehr Weiterbildung für Arbeitslose"
Der DGB fordert deshalb, das Arbeitslosengeld im Zeitraum einer Umschulung von derzeit 60 bzw. 67 Prozent auf 75 bzw. 82 Prozent um 15 Prozentpunkte zu erhöhen. Bei geringem Arbeitslosengeld und bei Hartz-IV-Bezug soll ein Mindestbetrag von 200 Euro pro Monat gelten.
Darüber hinaus fordert der DGB, die derzeit befristete Regelung zur Weiterbildungsprämie für die erfolgreiche Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 Euro zu entfristen.
Die aktuelle Regelung und das DGB-Modell im Vergleich DGB
"Ohne eine bessere finanzielle Unterstützung für Arbeitslose wird das Recht auf das Nachholen des Berufsabschlusses ein leeres Versprechen des Arbeitsministers bleiben", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Saarbrücker Zeitung. "Gerade angesichts des anstehenden Strukturwandels und als Schritt zur Fachkräftesicherung muss es ein wirksames Recht auf Weiterbildung geben."
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