Worum geht es?
Die Klimakrise und der digitale Wandel bedingen eine grundlegende Transformation unserer Arbeits- und Wirtschaftswelt - Mitbestimmung macht daraus einen gerechten Wandel.
Sie beteiligt Beschäftigte an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen und ihre berufliche Entwicklung beeinflussen.
Dies geschieht im Betrieb durch die Wahl von Betriebsräten, in den Dienststellen des Öffentlichen Dienstes durch Personalräte und schließlich auf Unternehmensebene durch die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsräten, die jeweils von ihrer Mitgliedsgewerkschaft unterstützt werden können.
In den Betrieben oder Dienststellen verhandeln die Gremien direkt mit der Geschäftsführung über wichtige Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Sicherheit am Arbeitsplatz und sonstige Regelungen, in den Aufsichtsräten über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.
Diese Mitbestimmung sorgt durch die Vertretung und Durchsetzung der Beschäftigteninteressen für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung und faire Verhältnisse in Betrieb, Dienststelle und Unternehmen. Sie schützt die Rechte der Beschäftigten vor einseitigen Entscheidungen seitens des Arbeitgebers.
In Zeiten großer Umbrüche schafft Mitbestimmung im Zusammenspiel mit Tarifverträgen für die Beschäftigten Stabilität und Sicherheit im Wandel. Sie ist wichtiger denn je, wenn es darum geht, die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Art zu arbeiten und zu leben erfolgreich zu gestalten. Es gilt die sich aus der fortschreitenden Globalisierung, Digitalisierung und dem demographischen Wandel ergebenen Herausforderungen zu bewältigen.
Mitbestimmung sorgt dafür, dass niemand auf der Strecke bleibt, dass bessere Entscheidungen getroffen werden, weil alle Beteiligten gehört werden und schließlich, dass jede und jeder einzelne die Erfahrung machen kann, dass die eigene Meinung gehört wird, dass die eigene Stimme etwas verändern kann. Über die Beteiligung der Beschäftigten trägt sie somit maßgeblich zur Demokratie im Betrieb und im Unternehmen bei.
Mitbestimmung im Betrieb und in der Dienststelle - Betriebs- und Personalräte
Interessenvertretungen kann es überall da geben, wo es abhängige Arbeit gibt. In der Privatwirtschaft sind es Betriebsräte, im öffentlichen Dienst sind es Personalräte, für Menschen mit Beeinträchtigungen treten die Schwerbehindertenvertretungen ein und die „jugendlichen“ Interessen vertreten schließlich die Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Betriebsräte
Betriebsräte sind die ersten Ansprechpartner für alle Beschäftigten in einem privatwirtschaftlichen Betrieb. Sie sind mit spezifischen Mitbestimmungsrechten ausgestattet, damit sie die Arbeitsbedingungen im Betrieb im Interesse der Beschäftigten mitgestalten können.
Diese Rechte umfassen sowohl kollektive Arbeitsbedingungen, wie Pausenzeiten oder die Arbeitssicherheit, als auch den Schutz der individuellen Rechte, bspw. bei Abmahnungen oder Kündigungen.
Die Art und Weise, wie wir arbeiten und wirtschaften, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, Globalisierung, Demografie und v.a. die Notwendigkeit, durch den Umbau unserer Wirtschaft die Klimawende zu ermöglichen, sind die stärksten Treiber dieser Transformationsprozesse.
Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte müssen diesen Transformationsherausforderungen angepasst und entsprechend erweitert werden, um auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten vertreten und Gute Arbeit in den Betrieben mitgestalten zu können.
Die Rechte der Betriebsräte finden sich im geltenden Betriebsverfassungsgesetz und stammen aus dem Jahr 1972. Es ist deshalb höchste Zeit für eine umfassende Reform. Wir als DGB haben dazu einen Gesetzentwurf für eine moderne Betriebsverfassung erarbeitet .
Personalräte
Was für die Privatwirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz ist, ist im öffentlichen Dienst eines der insgesamt 17 Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze auf Bundes- bzw. Landesebene. Im Fokus steht auch hier die Interessenvertretung der Kolleg*innen. Der Personalrat einer Dienststelle ist dabei für beide Statusgruppen zuständig, also für die Tarifbeschäftigten wie auch für die Beamt*innen.
Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
SBVen vertreten die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten. Sie sind unabhängige Gremien, arbeiten aber eng mit Betriebs- oder Personalräten zusammen.
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV)
Die vordringliche Aufgabe von JAVen ist die Vertretung der spezifischen Interessen von Auszubildenden und dual Studierenden. Auch sie arbeiten eng mit den Betriebs- oder Personalräten zusammen.
Unsere Forderungen
- Reform der Betriebsverfassung
Die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebenen Mitbestimmunmgsrechte der Betriebsräte sind mehr als 50 Jahre alt. Um die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts mitgestalten zu können, sollten sie den Herausforderungen der Jetztzeit, also z. B. dem ökologischen und demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung, angepasst werden. - Lücken schließen, Arbeitsfähigkeit verbessern
Es braucht ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften sowie durchgehend eine Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Fragen. Die Staffeln für Freistellung der Personalräte sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und den Landesgesetzen uneinheitlich und müssen ans BetrVG angeglichen werden. Der Zugang zu Sachverstand und Beratung muss erleichtert werden. - Dual Studierende unter den Schutz des § 78 a BetrVG stellen
Als immer größer werdende Gruppe im Betrieb müssen Dual Studierende unter den Schutz des §78a BetrVG fallen. Aktuell bezieht sich der Paragraf nur auf die Gruppe der Auszubildenden. Häufig schrecken dual Studierende deshalb davor zurück, ihr passives Wahlrecht wahrzunehmen, weil sie fürchten, nicht übernommen zu werden. Hier herrscht akuter Reformbedarf.
Unternehmensmitbestimmung und nachhaltige Unternehmenspolitik – Aufsichtsräte
Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist gelebte Wirtschaftsdemokratie, bildet ein Gegengewicht zu kurzfristigen Investoreninteressen und unterstützt die Nachhaltigkeit der Unternehmenspolitik. Die Vielzahl an positiven Effekten von Mitbestimmung für Beschäftigte und Betriebe zeigen auch aktuelle Studien.
Die Unternehmensmitbestimmung greift ab 500 bzw. 2.000 Beschäftigten und bedeutet, dass die Beschäftigten ihre Arbeitnehmervertreter*innen für den Aufsichtsrat wählen können. Diese übernehmen ein Drittel (gemäß Drittelbeteiligungsgesetz in Kapitalgesellschaften mit 501-2.000 Beschäftigten) bzw. die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat (gemäß Mitbestimmungsgesetz ab 2.001 Beschäftigten). Allerdings verfügen Aufsichtsratsvorsitzende über ein Doppelstimmrecht. Die Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder besteht unter anderem darin, den Vorstand bzw. die Geschäftsführung eines Unternehmens zu kontrollieren und zu beraten. Die Montanmitbestimmung gilt für Bergbau-, Eisen- und Stahlunternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Hier besteht der Aufsichtsrat zur Hälfte aus Arbeitnehmervertreter*innen, bei Streitfragen entscheidet ein neutrales Mitglied – das Doppelstimmrecht des Vorsitzenden existiert hier nicht.
Aufsichtsräte stehen vor neuen Herausforderungen – insbesondere im Zusammenhang mit steigenden Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen z. B. Prozesse der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz durchführen. Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen. Die verstärkte Ausrichtung der Unternehmenspolitik auf Nachhaltigkeit erfordert von Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten, sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens auseinanderzusetzen und einen Fokus auf entsprechende Prüfpflichten zu legen.
Das Konzept des „nachhaltigen Unternehmens“ wurde maßgeblich von Gewerkschaften geprägt. Es verfolgt den Ansatz, dass die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie auf das Kerngeschäft des Unternehmens ausgerichtet ist und sich auf die wesentlichen Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit konzentriert. Eine zentrale Rolle spielt zudem, dass Arbeitnehmervertreter*innen in die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen werden sollen.
Die Unternehmensmitbestimmung wird jedoch nur dann weiter positiv wirken, wenn ihre drohende Erosion verhindert wird. Dazu ist es notwendig, die zahlreichen Schlupflöcher zur Vermeidung der Mitbestimmung zu schließen, die sich unter anderem durch europäisches Recht ergeben haben.
Unsere Forderungen
- Möglichkeit zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht erschweren durch das Schließen von legalen Schlupflöchern
- Effektive Sanktionen für die Fälle, in denen die Unternehmensmitbestimmung rechtswidrig ignoriert wird; die Anwendung der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung muss Voraussetzung für die Börsennotierung einer Kapitalgesellschaft sein
- Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung, um das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch ein Schlichtungsverfahren zu ersetzen
- In den Gesetzen zur Unternehmensmitbestimmung die Schwellenwerte zur Unternehmensmitbestimmung absenken
Europäische Mitbestimmung
Geld und Waren können – vor allem im Europäischen Binnenmarkt – Grenzen problemlos überwinden. Es wird höchste Zeit, auch die Mitbestimmung stärker international zu denken, denn in ihrem Kern endet sie noch heute an der Landesgrenze.
Zudem werden viele Regelungen, die unsere Arbeitswelt betreffen, nicht mehr in Berlin, sondern in Straßburg und Brüssel verhandelt. Europäische Richtlinien haben die Besonderheit, dass sie Grundlage für die unterschiedlichsten nationalstaatlichen Regelungen sein müssen. Auch in der Mitbestimmung, speziell im Zusammenspiel von betrieblichen und gewerkschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, gibt es große kulturelle Unterschiede in Europa.
Dennoch muss dauerhaft sichergestellt werden, dass Europäische Rechtsakte nicht dazu missbraucht werden können, die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu umgehen. Das ist aktuell leider noch nicht der Fall. Vor allem die Unternehmensform der “Europäischen Gesellschaft” (SE) wird noch viel zu oft zu diesem Zweck benutzt. Analysen kommen z. B. zu dem Ergebnis, dass 4 von 5 großen SE die paritätische Mitbestimmung vermeiden. Würde in diesen Unternehmen das deutsche Mitbestimmungsgesetz zur Anwendung kommen, müssten die entsprechenden Unternehmen über einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat verfügen. Zudem gilt in einer SE das Niveau der Mitbestimmung (Mitbestimmungsfreiheit oder Drittelbeteiligung) fort, das bei Gründung der SE bestanden hat - auch wenn später durch Belegschaftswachstum mitbestimmungsrelevante Schwellenwerte überschritten werden (sog. Einfriereffekt).
Auch bei den Europäischen Betriebsräten bzw. den SE-Betriebsräten gibt es noch Luft nach oben. Als reine „Konsultationsgremien“ haben die europäischen Interessenvertretungen zwar keine Mitbestimmungsrechte wie im deutschen Modell, sind aber dennoch ein wertvolles Gremium, da sie den solidarischen Austausch über Grenzen hinweg möglich machen. Dennoch gilt es auch hier, die Durchsetzungsmöglichkeiten der Gremien zu fördern.
Unsere Forderungen
- Mitbestimmungsvermeidung verhindern
Wir fordern Mitbestimmungsvermeidung durch missbräuchliche Nutzung vor allem der SE-Richtlinie nachhaltig zu unterbinden. - Europaweit geltende Schwellenwerte für Unternehmensmitbestimmung
Wir fordern europaweit geltende Schwellenwerte für Unternehmensmitbestimmung einfordern. Diese sollen nach dem „Escalator-Prinzip“funktionieren, sodass es automatisch zu Neuverhandlungen über die Mitbestimmung unter Einbeziehung der Gewerkschaften kommt bei der Überschreitung der Schwellenwerte von 50, 250 und 1.000 Beschäftigten. - Reform der EBR-Richtlinie
Wir fordern, dass die Europäische Betriebsräte-Richtlinie reformiert wird, um die Durchsetzungsfähigkeit der Europäischen Betriebsräte nachhaltig zu stärken.
Papiere und Downloads
Handlungsleitfaden für Personalräte in den Ländern
Entgelttransparenzrichtlinie - Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen der Länder
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladenDGB Handlungsleitfaden für Personalräte zur Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeits- und Prüfhilfe zur geschlechtsneutralen Bewertung von Besoldungsstrukturen des Bundes
Broschüre / Flyer12. Juni 2026
Datei herunterladeneinblick Juni 2026
Einblick08. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu “Commission Delegated Regulation amending Delegated Regulation(EU)2023/2772 as regards the simplification of certain sustainability reporting standards“ u. “Annexes to the Commission Delegated Regulation”
Stellungnahme08. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu „Commission Delegated Regulation of the European Parliament and of the Council by establishing sustainability reportingstandards for voluntary use by undertakings protected by the valuechain cap”
Stellungnahme02. Juni 2026
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
Stellungnahme20. Mai 2026
Datei herunterladenInitiativ-Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Kommissionsentwurf „Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the 28th Regime Corporate Legal Framework – 'EU Inc.'”
Stellungnahme12. Mai 2026
Datei herunterladeneinblick April/Mai 2026
Einblick28. April 2026
Datei herunterladenVierte DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme13. April 2026
Datei herunterladenStellungnahme zur Empfehlung der Kommission für einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets
Stellungnahme05. März 2026
Datei herunterladeneinblick März 2026
Einblick25. Februar 2026
Datei herunterladeneinblick Sonderausgabe KI Februar 2026
Einblick12. Februar 2026
Datei herunterladenStellungnahme zur überarbeiteten Delegiertenverordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Stellungnahme20. Januar 2026
Datei herunterladenDas Gewerkschaftsjahr 2026 - einblick 2-2026
Einblick06. Januar 2026
Datei herunterladenInitiativ-Stellungnahme des DGB zum EU-Vorhaben eines einheitlichen Rechtsrahmens für ein "28. Regime" u. eine "European Start-up and Scale-up company (ESSU)"
Stellungnahme28. Oktober 2025
Datei herunterladenDritte DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme22. Juli 2025
Datei herunterladenStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur EU-Kapitalmarktunion
Stellungnahme07. Juli 2025
Datei herunterladenPrevent ”Cash for Reforms“. Improve Political Governance! DGB Statement on the EU Multiannual Financial Framework 2028 – 2034
Stellungnahme28. Februar 2025
Datei herunterladenGeld gegen Reformen verhindern. Politische Steuerung verbessern!
Stellungnahme19. Februar 2025
Datei herunterladenRespekt, Teilhabe, Gerechtigkeit
Forderungen der DGB-Senior*innen zur Bundestagswahl 2025
Positionspapier20. Januar 2025
Datei herunterladeneinblick November 2024
Einblick30. Oktober 2024
Datei herunterladenZweite DGB-Stellungnahme zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme09. Oktober 2024
Datei herunterladenStellungnahme des DGB zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Stellungnahme19. April 2024
Datei herunterladenSchriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Digitalen Betriebsratsarbeit und zur Stärkung der Tarifbindung
Stellungnahme02. November 2023
Datei herunterladenDGB-Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDSG)
Gesetzentwurf
Stellungnahme01. November 2022
Datei herunterladenDGB-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Digitale-Märkte-Gesetz
Stellungnahme15. März 2021
Datei herunterladenTermine und Aktionen
Das Betriebsratsforum #BR26
Konferenz
Berlin
Veranstaltung anzeigenBildungskonferenz der Sozialpartner 2026
Veranstaltungen
11:00 - 15:00 Uhr
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenbpb/DGB-Fachtag "Politische und gewerkschaftliche Bildung im digitalen Raum"
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTag der Berufsbildung 2026
DGB-Bundesvorstand, Keithstraße 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenTarifwende durchsetzen! Wie wir Tarifbindung wieder stark machen.
Konferenz
09:45 - 17:00 Uhr
Hans-Böckler-Haus, Keithstr. 1, 10787 Berlin
Veranstaltung anzeigenAktuelles
Wichtige Neuerungen und Entwicklungen in der Mitbestimmung.
DGB-Chefin Fahimi: "Richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung"
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende
Pressemitteilung02. Juli 2026
Artikel lesenEU Inc.: Angriff auf Rechte der Beschäftigten
klartext Nr. 15/2026
News20. April 2026
Artikel lesenInternationaler Frauentag: "Für Gleichstellung wählen gehen – Betriebsratswahlen 2026 nutzen!"
Pressemitteilung06. März 2026
Artikel lesenModernisierung der Mitbestimmung - für starke Betriebsräte, gegen Union Busting
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende
Statement13. Juni 2025
Artikel lesen