Rund 90 Prozent aller Studierenden bekommen kein BAföG mehr, die Zahl der Geförderten sinkt seit Jahren. Die Bundesregierung will nun gegensteuern und hat ein erstes Konzept vorgelegt. Doch reicht das? Der DGB hat eigene Vorschläge.
DGB/Simone M. Neumann
Gut, dass Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ihren Ankündigungen nun schnell Taten folgen lässt. Eine grundlegende Reform des BAföG ist überfällig. Die Gefördertenzahlen haben inzwischen einen historischen Tiefpunkt erreicht. Zum Wintersemester 2022/2023 soll die 27. BAföG-Novelle in Kraft treten.
Stark ist die geplante Erhöhung des Freibetrags für Elterneinkommen auf 2.400 Euro. Wer als Einzelkind also verheiratete Eltern hat, bekommt demnach künftig den BAföG-Höchstsatz, wenn ihre Einkommen unterhalb dieses Betrages liegen. Auch die Erhöhung der Altersgrenze von 30 auf künftig 45 Jahre bei Aufnahme eines Studiums ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Aber das reicht nicht, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir brauchen wieder mehr Gerechtigkeit im System, damit auch mehr Arbeiterkinder ein Studium beginnen. Regelsätze und Mietkostenzuschüsse müssen dafür kräftig steigen. Die angekündigte Erhöhung der Bedarfssätze um lediglich 5 Prozent und bei der Mietkostenpauschale um 35 Euro reichen bei weitem nicht aus. Da muss die Ministerin noch deutlich nachlegen.“
Angemessen wären aus Sicht des DGB eine pauschale Erhöhung der Bedarfssätze um 150 Euro und ein Mietkostenzuschuss analog des Wohngeldgesetzes. „Dass die Förderung weiterhin zur Hälfte auf Darlehensbasis erfolgen soll, ist insbesondere für Menschen aus besonders einkommensschwachen Elternhäusern eine Hiobsbotschaft. Gerade diese besonders förderungsbedürfte Zielgruppe wird von der Aussicht auf einen Schuldenberg zum Start des Berufsleben abgeschreckt, überhaupt ein Studium aufzunehmen“, sagte die DGB-Vize.
Der DGB-Vorstand hat daher ein zweistufiges BAföG-Modell beschlossen. Darin geht es nicht nur um Studierende. Für mehr Chancengleichheit im Zugang zum Studium müsse es künftig wieder möglich sein, Schüler*innen-BAföG ab der 10. Klasse zu bekommen, auch wenn man noch zuhause wohnt. Was aus Sicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sonst noch wichtig ist für ein modernes und bedarfsgerechtes BAföG, steht in der DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMBF für ein 27. BAföG-Änderungsgesetz: