Deutscher Gewerkschaftsbund

II. Organisation und Aufbau der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

Die Internationale Arbeitsorganisation IAO (engl. ILO) ist in ihrer Struktur einzigartig: Die Sonderorganisation der Vereinten Nationen ist in der Familie der UN-Organisationen die einzige, bei der nicht nur RegierungsvertreterInnen in den Gremien mitarbeiten - daneben beteiligen sich auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Diese tripartite Struktur macht die IAO zu einem einzigartigem Forum in welchem Regierungen und deren Sozialpartner frei und offen diskutieren können, um Arbeitsstandards und -politiken entwickeln zu können.


Die IAO verfügt über drei Organe mit unterschiedlichen und sich ergänzenden Aufgaben:

  •  die Internationale Arbeitskonferenz, die als Vollversammlung alljährlich zusammentritt; 
  •  den Verwaltungsrat, der das Budget verwaltet und als Steuerungs- und Aufsichtsorgan des Internationalen Arbeitsamtes fungiert;
  • das Internationale Arbeitsamt, das die Aufgaben einer ausführenden Behörde übernimmt.

In den beiden erstgenannten Organen sowie in fast allen Gremien sind dabei neben den Regierungen auch Repräsentanten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten. Diese Dreigliedrigkeit gab und gibt es in keiner anderen Weltorganisation, weder im Völkerbund noch in den Vereinten Nationen und ihren anderen Sonderorganisationen.

ILO-Organigramm

ILO-Organigramm


1. Die Internationale Arbeitskonferenz (IAK)

Die Internationale Arbeitskonferenz tritt als oberstes Organ der IAO alljährlich in Genf zusammen. Jeder Mitgliedstaat stellt zwei Delegierte der Regierung und jeweils einen Vertreter / eine Vertreterin der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ihnen stehen jeweils technische Berater und Beraterinnen unterstützend zur Seite.

Ansicht auf die Versammlungshalle. Eröffnungssitzung der 100sten Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz, Genf, 1. Juni 2011

Eröffnungssitzung der 100. IAK, Blick in die Kongresshalle, Genf, 1. Juni 2011 Foto:ILO

Zu den wichtigsten Aufgaben der IAK zählen: 
  • Beratung und Verabschiedung von Übereinkommen und Empfehlungen,
  • Überprüfung der Anwendung und Einhaltung der von der IAO verabschiedeten und von den Mitgliedstaaten ratifizierten Normen im sogenannten Normenanwendungsausschuss,
  • Beratung des Berichts des Generaldirektors zu den Aufgabenschwerpunkten,
  • Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates für drei Jahre. 

Angesichts dieser umfangreichen Aufgaben wird die Erarbeitung der internationalen Normen sowie die Kontrolle der Durchführung an Ausschüsse delegiert, die drittelparitätisch mit Vertretern von Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden besetzt sind.


2. Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das Exekutivorgan der IAO. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: 

  • die Überwachung der Tätigkeiten des Internationalen Arbeitsamtes,
  • die Erstellung des Haushaltsplanes,
  • die Wahl des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes und
  • die Festlegung der Tagesordnungen der Internationalen Arbeitskonferenz.
Sitzung des IAO Verwaltungsrats 1923 und 2003

links: Sitzung des IAO Verwaltungsrats, Februar 1923 + rechts: 288. Sitzung des IAO Verwaltungsrats, Genf, 17. November 2003 Foto: ILO

Von seinen gegenwärtigen 56 Mitgliedern entfallen 28 auf die Regierungen und je 14 auf die Arbeitnehmer (und Arbeitnehmerinnen) und die Arbeitgeber. Zehn der den Regierungen zustehenden Sitze sind ständig den wirtschaftlich stärksten Ländern, u. A. Deutschland, vorbehalten. Die übrigen 18 Verwaltungsratsmitglieder werden alle drei Jahre von der Konferenz gewählt (zuletzt 2011). Die Regierungsvertreter sprechen für ihre Länder, während Arbeitnehmer- und Arbeitgebermitglieder des Verwaltungsrates auf der Konferenz von ihrer eigenen Gruppe gewählt werden. Für den DGB sitzt seit Juni 2008 sein Vorsitzender Michael Sommer im Verwaltungsrat der IAO.


3. Das Internationale Arbeitsamt (IAA)

Das Internationale Arbeitsamt dient der IAO als ständiges Sekretariat, als administrativer und technischer Apparat mit Sitz in Genf. Darüber hinaus existiert noch eine Reihe von Zweigstellen in verschiedenen Ländern. Das Internationale Arbeitsamt ist verantwortlich für die Ernennung von Sachverständigen für die technische Hilfe der IAO in den Entwicklungsländern. Diese technische Hilfe wird vom Internationalen Arbeitsamt organisiert; daneben liefert es Gutachten, gibt Studien heraus und ist für die Außendarstellung verantwortlich.


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Internationale Arbeitsnormen: Ihre Rolle für das deutsche und europäische Recht

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