Deutscher Gewerkschaftsbund

04.11.2011
klartext Nr. 39/2011

Mindestlohn: Von seiner Hände Arbeit leben!

Der CDU-Vorschlag für den Mindestlohn hat Tücken: Etwa erfasst die beabsichtigte Lohnuntergrenze lediglich Beschäftigte, die in Bereichen ohne Tarifregelung arbeiten. Existiert ein Tarifvertrag in der Branche, soll die Untergrenze nicht gelten. Auch wenn die Tariflöhne unterhalb des CDU-Mindestlohns liegen. Der DGB setzt sich weiter ein für Mindestlöhne - Am besten per Gesetz und flächendeckend.

Gesetzliche mindestlöhne pro Stunde 2011 für ausgewählte Länder

Argumente greifen allmählich. Immer mehr Bürger, darunter auch die CDU-Wähler, fordern im Gleichklang mit dem DGB und seinen Gewerkschaften Mindestlöhne. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro wäre die unterste Haltelinie. Die Argumente für Existenz sichernde Löhne erreichen nun auch die CDU. Gegen 90 Prozent der Bevölkerung ist der ideologische Widerstand zwecklos. Den können sich nur noch die FDP und der Wirtschaftsflügel der Union leisten. Klientelpolitik hat für sie Vorrang. Nun droht die FDP mit dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag mit der Blockade. Hilfloses Unterfangen, wenn Argumente ausgehen.

Mit der berechtigten Forderung "Von seiner Hände Arbeit leben" zu können will die CDU und vor allem ihr Arbeitnehmerflügel CDA die „Würde der Arbeit“ wieder herstellen. Willkommen in der gesellschaftlichen Realität. Ein Antrag auf dem Parteitag in Leipzig soll diesen Wendepunkt besiegeln. Das ist gut. Dennoch nicht konsequent. Denn die CDU will eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Festgelegt werden soll die Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner. Die Höhe soll sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Die Höhe ist z. B. ein entscheidender Punkt. Orientierung sollen die Zeitarbeits-Tariflöhne sein. Diese liegen seit 1. Novem-ber 2011 bei 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.

Doch der Vorschlag hat viele Tücken: Zum einen erfasst  die von der CDU beabsichtigte Lohnuntergrenze lediglich Beschäftigte, die derzeit in Bereichen ganz ohne Tarifregelungen arbeiten. Existiert ein Tarifvertrag in der Branche, soll die Lohnuntergrenze nicht gelten. Auch wenn die Tariflöhne unterhalb der dann festgelegten Lohnuntergrenze liegen.

Der DGB setzt sich stattdessen bereits seit 2006 für Mindestlöhne ein: Am besten per Gesetz und flächendeckend. Damit von dem Mindestlohn alle Arbeitnehmer – mit und ohne Tarifvertrag – profitieren.

Zum andern müssen die Mindestlöhne Existenz sichernd sein: Deshalb fordert der DGB Mindesthöhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.  Ein Vergleich mit gesetzlichen Mindestlöhnen westeuropäischer Nachbarländer zeigt, dass diese Forderung sogar recht bescheiden ist (siehe Abbildung).

Nun muss sich die CDU entscheiden: Entweder weiterhin hohe Sozialtransfers und später hohe Zahlungen für die Grundsicherung verbunden mit Millionen menschlicher Schicksale, die im Kreislauf von arm trotz Arbeit gefangen sind. Oder aber einen Schritt in Richtung christlicher Soziallehre und Existenz sichernder und menschenwürdiger Mindestlöhne, damit man endlich „von seiner Hände Arbeit leben“ kann!


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