Eine der Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gilt tatsächlich für ehemals Langzeitarbeitslose. Sie bekommen den gesetzlichen Mindestlohn nicht sofort.
Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, haben erst sechs Moante, nachdem sie eine neue Arbeit aufgenommen haben, das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne gelten jedoch auch sofort auch für Langzeitarbeitslose.
Der gesetzliche Mindestlohn und die bereits existierenden Branchenmindestlöhne sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe: Branchenmindestlöhne sind per Tarifvertrag vereinbart. Und Tarifverträge haben Bestand – völlig unabhängig vom Mindestlohngesetz. Das heißt auch, dass alle im Mindestlohngesetz vorgesehenen Ausnahmen – wie die für Langzeitarbeitslose oder Minderjährige – nur für den gesetzlichn Mindestlohn gelten. Auf Branchenmindestlöhne haben diese Ausnahmen keinen Einfluss. Ehemals Langzeitarbeitslose haben auf tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne sofort Anspruch: Tarifverträge wirken!
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab dem 1. Januar 2015 – allerdings gibt es einige Ausnahmen.
In jedem Fall gilt aber: Ab dem 1. Januar 2017 müssen nach Mindestlohngesetz mindestens 8,50 Euro gezahlt werden.
Die Details gibt's hier oder in unserer Grafik:
DGB/mindestlohn.de