Deutscher Gewerkschaftsbund

30.01.2015
Unternehmensmitbestimmung

Elke Hannack: Frauenquote im Aufsichtsrat wichtiger Schritt

Gleichstellungsgesetz

DGB/Simone M. Neumann

„Die gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßte DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frauenquote in Führungspositionen. Allerdings müsse die Koalition den Gesetzentwurf deutlich nachbessern, forderte Hannack.

Gesetzliche Vorgaben seien ein entscheidender Impuls für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft, sagte Hannack der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dies werde auch positiv in die darunter liegenden Führungsetagen hineinwirken.

Allerdings erwartet der DGB deutliche Nachbesserungen des Entwurfs. So sei eine sichere Quotierung von Aufsichtsräten nur gewährleistet, wenn "die Bank der Arbeitnehmer auf der einen und die Bank der Anteilseigner auf der anderen Seite getrennt betrachtet werden", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende.

Zudem berücksichtige der Gesetzentwurf die komplexen und unterschiedlichen Nominierungs- und Wahlverfahren für Aufsichtsräte, wie sie die deutsche Unternehmensmitbestimmung zu Recht vorsieht, nicht ausreichend, so Hannack. So müssten elementare Fragen der Gesetzesanwendung erst durch die Rechtsprechung entschieden werden. „Unternehmen und Arbeitnehmer brauchen aber Rechtssicherheit unmittelbar durch das Gesetz.“ Hier müsse die Koalition deutlich nachbessern, forderte Hannack.

Sie wies darauf hin, dass von den gut 100 börsennotierten Gesellschaften, für die das neue Gesetz ab 2016 gelten soll, bereits jetzt 39 Unternehmen die Quotenvorgabe auf Arbeitnehmerseite erfüllen. Auf der Kapitalseite dagegen seien es nur elf.


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