Deutscher Gewerkschaftsbund

07.12.2015
Auf einen Blick

Das ändert sich 2016 für Beschäftigte und Sozialversicherte

Die Branchen-Mindestlöhne werden 2016 in vielen Branchen angehoben. Es gibt mehr Kindergeld, die Hartz-IV-Sätze steigen leicht, im Gesundheits- und Pflegebereich soll es verbesserte Beratungsangebote geben und die elektronische Gesundheitskarte kommt. Diese und alle weiteren Änderungen auf einen Blick.

Zahl "2016" in Kalenderübersicht

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Branchen-Mindestlöhne steigen


In mehreren Branchen steigen zum 1.1.2016 die tarifvertraglich vereinbarten und für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne:

  • Abfallwirtschaft (9,10 Euro)
  • Baugewerbe (11,25 Euro West/11,05 Euro Ost)
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung (14,00 Euro West/13,50 Euro Ost)
  • Dachdeckerhandwerk (12,05 Euro)
  • Elektrohandwerk (10,35 Euro West/9,85 Euro Ost)
  • Forstliche Dienstleister und Gartenbau (8,00 Euro West/7,90 Euro Ost)
  • Gebäudereinigerhandwerk Innen- u. Unterhaltsreinigung
    (9,80 Euro West/8,70 Euro Ost)
  • Gebäudereinigerhandwerk Glas- und Fassadenreinigung
    (12,98 Euro West/11,10 Euro)
  • Geld- und Wertdienstleister (10,11-12,56 Euro West/9,33 Euro Ost und Berlin)
  • Geld- und Werttransporte (11,80-15,73 Euro West/11,24 Euro Ost)
  • Pflegebranche (9,75 Euro West/9,00 Euro Ost)
  • Textil- und Bekleidungsindustrie (Steigerung zum 1.1. nur für Ostdeutschland und Berlin: von 7,50 Euro auf 8,25 Euro und dann im November 2016 auf 8,75 Euro)
Logo Mindestlohn Dran bleiben

DGB

(folgende Branchen: Steigerungen nicht ab 1.1., sondern erst im Jahresverlauf)

  • Gerüstbauerhandwerk
    (ab 4/2016: 10,70 Euro)
  • Maler und Lackiererhandwerk
    (ab 5/2016: Ungelernte 10,10 Euro, Gesellen 13,10 Euro West/
    12,90 Euro Berlin/11,30 Euro Ost)
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
    (ab 5/2016: 11,35 Euro West/
    11,00 Euro Ost)
  • Leiharbeit/Zeitarbeit
    (ab 6/2016: 9,00 Euro West/8,50 Euro Ost und Berlin)
  • Wäschereidienstleistungen
    (ab 7/2016 8,75 Euro)
  • Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
    (ab 9/2016: Helfer 10,31 Euro, Gesellen 13,26 Euro)
  • Fleischwirtschaft (ab 12/2016: 8,75 Euro)

Quelle: WSI Tarifarchiv

Hintergrund

Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Ab 2017 gilt dann der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht.

Weitere Informationen:

DGB-Schwerpunkt Mindestlohn

Übersicht Branchenmindestlöhne WSI-Tarifarchiv

 
Kindergeld und Steuerfreibeträge


Kindergeld

Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2016 um zwei Euro pro Monat erhöht und liegt dann bei 190 Euro. Neu ist auch: Für den Bezug von Kindergeld muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Erforderlich sind die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

Steuerfreibeträge - Grundfreibetrag steigt auf 8.652 Euro

Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.472 Euro und steigt 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.152 Euro und steigt 2016 auf 7.248 Euro. Die Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.

Weitere Informationen:

Meldung der Bundesregierung

Informationen zur Steuer-ID des Bundeszentralamtes für Steuern


Hartz IV


Hartz IV-Regelsätze werden erhöht

Empfänger von Hartz IV erhalten monatlich zwischen drei und fünf Euro mehr. Die monatlichen Hartz IV-Regelsätze ab 2016:

  • Alleinstehender Erwachsener – 404 Euro
  • Paare in einer Bedarfsgemeinschaft – 364 Euro
  • Kinder 0 bis 5 Jahre – 237 Euro
  • Kinder 6 bis 13 Jahre – 270 Euro
  • Kinder 14 bis 17 Jahre – 306 Euro
Ende der Familienversicherung

Außerdem endet die Familienversicherung. Ab Januar 2016 wird jeder Arbeitslosengeld II-Empfänger (inkl. Jugendliche ab 15 Jahre) eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse. 

Weitere Informationen:

Meldung der Bundesregierung zur Erhöhung der Regelsätze

Meldung von haufe.de zum Thema Familienversicherung


Rente


Rentenversicherung

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt für Westdeutschland ab Januar 2016 von 6.050 auf 6.200 Euro (74.400 Euro/Jahr). Im Osten liegt sie ab Januar 2016 bei 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro/Jahr). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung abführen.

  • Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 
    74.400 Euro (West)
    64.800 Euro (Ost)
  • Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung: 18,70 Prozent
    Höchstbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil monatlich) 1.159,40 (West), bzw. 1.009,80 Euro (Ost)
Rentenbesteuerung

Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Der Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Weitere Informationen:

Meldung der Bundesregierung zu Beitragsbemessungsgrenzen 2016

 


Gesundheit und Pflege


Krankenkassenzusatzbeitrag

Ab 2016 müssen viele gesetzlich Krankenversicherte mit einem Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,1 Prozent rechnen. Über die genaue Höhe des Zusatzbeitrages müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder bis Ende 2015 in einer Liste des GKV-Spitzenverbandes informieren.

Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt auf jährlich 50.850 Euro, bzw. auf monatlich 4.237,50 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur GKV abführen.

  • Beitragsbemessungsgrenze GKV: 50.850 Euro 
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze): 56.250 Euro
Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Ziel: Erstmals sollen alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Betroffenen von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis, der Umstellung auf fünf Pflegegrade sowie auf die neuen Leistungsbeträge bis zum 1.1.2017.

Weitere Neuerungen:

  • Ab 2016 können nun auch pflegende Angehörige eine Beratung in Anspruch nehmen, wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält sogar automatisch ein Beratungsangebot. 
  • Die Rahmenverträge über die pflegerische Versorgung in den Ländern sind von den beteiligten Partnern der Selbstverwaltung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen. Dazu gehören auch die Vorgaben zur Personalausstattung.
  • Vor Einführung der neuen Pflegegrade müssen Träger der Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen die Personalstruktur und die Personalschlüssel der Einrichtungen prüfen und bei Bedarf anpassen. Bis zum 30. September 2016 müssen sie neue Pflegesätze für die Pflegeheime vereinbaren. Bis Mitte 2020 soll ein wissenschaftlich gesichertes Verfahren zur Personalbedarfsbemessung entwickelt werden.
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Das Gesetz zum Ausbau einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung ist am 8.12.2015 in Kraft getreten. Es stärkt die Versorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen. Die Information und Beratung sollen im Jahr 2016 verbessert werden.

E-Health-Gesetz

Für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen soll das sogenannte E-Health-Gesetz sorgen. Es enthält den Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit bestimmten Sicherheitsstandards und die Einführung spezieller Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Weitere Informationen:

Übersichtsseite zu Neuregelungen des Bundesministeriums für Gesundheit 


Gut zu wissen...


  • Das Porto für Standardbriefe erhöht sich von 0,62 auf 0,70 Cent. 
  • Die Angabe der IBAN bei Überweisungen wird zwingend.
  • Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ab 2016 mehr Wohngeld.

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