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Am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, es gibt Neuerungen bei der Rente und endlich zahlen die Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht.
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DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Das hat die Bundesregierung am 31. Oktober 2018 per Verordnung festgelegt und ist damit dem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission gefolgt. Unsere Übersicht zeigt, was beim gesetzlichen Mindestlohn und bei den Branchen-Mindestlöhnen im Jahr 2019 gilt.
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