Digitale Plattformen gehören zu den großen Akteuren der Digitalisierung und gewinnen ständig an Bedeutung. In immer mehr Dienstleistungsbranchen sind Plattformen wie Google oder Amazon die virtuellen Orte, wo Kontakte, Informationen, Arbeitsaufträge und Geschäftsabschlüsse vermittelt werden. Dabei sind diese Plattformen keine neutralen Vermittler, sondern verfolgen eigene Gewinninteressen.
Bei Plattformarbeit denken wir an Jobs in der Gig-Economy für Kurier-Radfahrer*innen, Reinigungskräfte oder Uber-Fahrer*innen. Anbieter von Smartphone-gestützten Dienstleistungen finden nur über die Appstores (vor allem von Google und Apple) Zugang zu ihren Kunden. Doch auch in klassischen Dienstleistungsbranchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel, Handwerksbranchen, der Wohnungsvermietung oder der Logistik hängen Unternehmen und deren Beschäftigte zunehmend davon ab, auf digitalen Plattformen auffindbar zu sein. Beispielsweise sind Einzelhandelsgeschäfte darauf angewiesen, bei Google Maps erfasst zu sein. Für Hotels sind Booking.com oder HRS entscheidend um überhaupt von Kunden gefunden zu werden.
Hier sind Plattformen privat betriebene Marktplätze. Dabei verstärken sie den Wettbewerb zwischen den Unternehmen, insbesondere wenn er mit einfach erfassbaren Kriterien wie Preise oder Ratings ausgetragen wird. Zugleich nutzen Plattform-Unternehmen ihre Macht als Markt-Organisatoren aus, um für eigene Zwecke Daten zu sammeln und eigene Geschäfte zu machen.
Mit dem Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 auf EU-Ebene ein Gesetz verabschiedet, das verhindern soll, dass Plattformen ihre Marktmacht missbrauchen. Es verbietet ihnen die Zweckentfremdung von Daten, die Bevorzugung eigener Angebote oder die Behinderung von Geschäftsabschlüssen außerhalb der Plattform.
Doch aus zwei Gründen reicht der DMA nicht aus. Erstens werden von dem Gesetz nur die Plattformen der sechs Internet-Giganten Amazon, Apple, Google, Meta (Facebook, Instagram, Whatsapp), Microsoft und ByteDance (Tiktok) erfasst. Alle anderen Plattformen fallen nicht unter das Gesetz. Selbst große Plattformen wie Booking.com, Lieferando oder Ebay werden nicht erfasst. Der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften hat bereits während des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf mehr Plattformen auszuweiten. Solange dies nicht geschieht, bleibt das Gesetz nur ein Anfang.
Zweitens fehlt in dem Gesetz die Förderung guter Arbeit und anderer gemeinwohlorientierter Ziele. Plattformen steigern durch verschärften Wettbewerb den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen – ohne Rücksicht auf Aspekte Guter Arbeit. Eine gute Regulierung der Plattformmärkte muss deshalb gute Arbeit und soziale Bedingungen fördern. Wir brauchen Plattformen, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.
Der DGB hat im Januar zu diesem Thema einen Workshop veranstaltet. Sandra Sieron, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich "Soziologie von Arbeit, Wirtschaft und technologischem Wandel" der Humboldt Universität Berlin, hat dabei aktuelle Forschungsergebnisse präsentiert. Der DGB wird den aktuell laufenden Prozess der Umsetzung des Digital Markets Act weiter kritisch begleiten.
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