Deutscher Gewerkschaftsbund

19.02.2024

Digitale Plattformen brauchen einen fairen Rechtsrahmen: Der Digital Markets Act ist nur ein Anfang

Digitale Plattformen gehören zu den großen Akteuren der Digitalisierung und gewinnen ständig an Bedeutung. In immer mehr Dienstleistungsbranchen sind Plattformen wie Google oder Amazon die virtuellen Orte, wo Kontakte, Informationen, Arbeitsaufträge und Geschäftsabschlüsse vermittelt werden. Dabei sind diese Plattformen keine neutralen Vermittler, sondern verfolgen eigene Gewinninteressen.

Bei Plattformarbeit denken wir an Jobs in der Gig-Economy für Kurier-Radfahrer*innen, Reinigungskräfte oder Uber-Fahrer*innen. Anbieter von Smartphone-gestützten Dienstleistungen finden nur über die Appstores (vor allem von Google und Apple) Zugang zu ihren Kunden. Doch auch in klassischen Dienstleistungsbranchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel, Handwerksbranchen, der Wohnungsvermietung oder der Logistik hängen Unternehmen und deren Beschäftigte zunehmend davon ab, auf digitalen Plattformen auffindbar zu sein. Beispielsweise sind Einzelhandelsgeschäfte darauf angewiesen, bei Google Maps erfasst zu sein. Für Hotels sind Booking.com oder HRS entscheidend um überhaupt von Kunden gefunden zu werden.

Hier sind Plattformen privat betriebene Marktplätze. Dabei verstärken sie den Wettbewerb zwischen den Unternehmen, insbesondere wenn er mit einfach erfassbaren Kriterien wie Preise oder Ratings ausgetragen wird. Zugleich nutzen Plattform-Unternehmen ihre Macht als Markt-Organisatoren aus, um für eigene Zwecke Daten zu sammeln und eigene Geschäfte zu machen.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 auf EU-Ebene ein Gesetz verabschiedet, das verhindern soll, dass Plattformen ihre Marktmacht missbrauchen. Es verbietet ihnen die Zweckentfremdung von Daten, die Bevorzugung eigener Angebote oder die Behinderung von Geschäftsabschlüssen außerhalb der Plattform.

Doch aus zwei Gründen reicht der DMA nicht aus. Erstens werden von dem Gesetz nur die Plattformen der sechs Internet-Giganten Amazon, Apple, Google, Meta (Facebook, Instagram, Whatsapp), Microsoft und ByteDance (Tiktok) erfasst. Alle anderen Plattformen fallen nicht unter das Gesetz. Selbst große Plattformen wie Booking.com, Lieferando oder Ebay werden nicht erfasst. Der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften hat bereits während des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf mehr Plattformen auszuweiten. Solange dies nicht geschieht, bleibt das Gesetz nur ein Anfang.

Zweitens fehlt in dem Gesetz die Förderung guter Arbeit und anderer gemeinwohlorientierter Ziele. Plattformen steigern durch verschärften Wettbewerb den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen – ohne Rücksicht auf Aspekte Guter Arbeit. Eine gute Regulierung der Plattformmärkte muss deshalb gute Arbeit und soziale Bedingungen fördern. Wir brauchen Plattformen, die fairen Handelspraktiken, guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen, der Sozialpartnerschaft, dem Datenschutz und dem Verbraucherschutz verpflichtet sind.

Der DGB hat im Januar zu diesem Thema einen Workshop veranstaltet. Sandra Sieron, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich "Soziologie von Arbeit, Wirtschaft und technologischem Wandel" der Humboldt Universität Berlin, hat dabei aktuelle Forschungsergebnisse präsentiert. Der DGB wird den aktuell laufenden Prozess der Umsetzung des Digital Markets Act weiter kritisch begleiten.


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Der DGB-Smart-O-Meter

DGB-Smart-O-Meter Startbild
DGB
Immer mehr Städte und Gemeinden wollen durch digitale Angebote effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner oder sozial inklusiver werden. Aber wie sind E-Scooterverleih per App, Chatbots für Verwaltungen oder smarte Verkehrslenkung aus gewerkschaftlicher Sicht zu bewerten? Der Smart-O-Meter des DGB soll dabei helfen, Smart City-Vorhaben besser einschätzen zu können.
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DGB-TransfoMeter

Schriftzug Transfometer des Deutschen Gewerkschaftsbundes
DGB/conceptcafe/123rf.com
Damit der klimaneutrale Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft gelingt, muss die Energiewende Fahrt aufnehmen. Städte und Kommunen treffen dafür wichtige Entscheidungen, die es gilt mitzugestalten. Doch was sind aus gewerkschaftlicher Sicht die zentralen Aspekte der kommunalen Energiewende? Der Transfometer der DGB-Region Kiel soll helfen, die regionale Energieversorgung vor Ort besser einzuschätzen.
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Workshop-Reihe Digitale Plattformen

Mann (von hinten aufgenommen) mit Tablet- und Laptop-Computer
Colourbox.de
In immer mehr Branchen und gesellschaftlichen Bereichen gewinnen digitale Plattformen an Bedeutung. Sie treten formal nur als Online-Vermittler auf, entscheiden aber oft über Marktzutritt, Geschäfts- und Arbeitsbedingungen. In einer Workshop-Reihe wollen wir die Bedeutung digitaler Plattformen auf unterschiedliche Felder des Wirtschaftslebens diskutieren.
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Aktuelles von DGB-Vorstand Stefan Körzell

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
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Haus­halt 2025: Ge­stal­ten statt kür­zen!
Symbolbild mit verschiedenen, kreisförmig angeordneten Elementen vor grünem Hintergrund: Hand hält Erde, kleine Pflanzen etc.
DGB/pitinan/123rf.com
Wir brauchen einen Kurswechsel in der Haushaltspolitik! Als Partner in einem neuen sozial-ökologischen Bündnis blicken wir Gewerkschaften mit großer Sorge auf die Sparpolitik der Bundesregierung: "Die angekündigten Kürzungen bremsen die Wertschöpfung, gefährden zukunftsfähige Arbeitsplätze und treiben die gesellschaftliche Spaltung voran."
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Wech­sel in der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on
Portaitfoto Guido Zeitler (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Geststätten NGG)
Foto: www.ngg.net
Die Mindestlohnkommission bekommt ein neues Mitglied. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), wurde heute von der Bundesregierung auf Vorschlag der Gewerkschaften ernannt. Zeitler folgt auf Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, der die Kommission auf eigenen Wunsch verlässt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ist auch weiterhin Teil der Kommission.
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