Sanktionen sind eng mit dem „Fordern“ von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV verknüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgeweicht einer der Hauptkritikpunkte.